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8. Durch den Etat sind Mittel
b) zwei schwere für den zweiten Adjutanten der General-Inspektion der Fußartillerie,
sofern derselbe Stabsosfizier-Gebührnisse empfängt;
je eine leichle für: " "
e) den dritten Artillerie-Ossizier vom Platz in Mainz,
4) den Vorstand des Artilleriedepols in Bromberg.
e) den zweiien Adjutanten bei der Inspektion der Infanterieschulen,
) das Direktionsmitglied der Militär-Telegraphenschule,
9) diejenigen Hauptleute und Lieutenants bei den Fortisikationen, welche ohne Benutzung
von Reitpferden oder Fuhrwerk in der durch das dienstliche Interesse gebotenen Zeit
ihren Bau= bz. sonstigen Dienstbezirk nicht zu erreichen vermögen und denen daher
bisher eine Fuhrkosten-Entschädigung in Höhe der Vergütung für eine leichte Ration
und des Stallservises gewährt wurde, — · « ·
zu f undg unter Fortfall der den bezeichneten Osfizieren aus Kapitel 39
gewährten Fuhrkosten-Enischädigung. · · »
ugibeidemEintnttemcrAenderungdckdteNaitopsgewqhkung
begründenden dienstlichen Verhältnisse die Weitergewährung der Nation bei dem
Kriegsministerium (Allgemeinen Kriegs-Departement) nachzusuchen, ebenso, wenn die
Neugewährung für eine weitere Dienststelle in Frage kommt.
Für Cefechts= und Schießübungen im Gelände 2c. werden für 1893/94 gewährt
dem Generalkommando des
Gardekovnnns 4909000 4c.,
I. bis V., X. und XVII. Armeekorps ie 37000
VI. Armeekorrrrs 440090
VII., VIII., XIV., XV. und XVI. Armeekorps je 51 000
IX. Armeekornvnss 4190000
XI. Armeekoprsr 59000
der Inspektion der Täger und Schützen 49000
der Inspektion der Insanterieschulen 000 = "
Die Zahl der außcretatsmäßigen Vizeseldwebel bz. Vizewachtmeister bei der Infanterie, den
Jägern, den Unteroffizierschulen und -Vorschulen, den Pionieren und dem Train bleibt bis auf
Weiteres die in dem diesseitigen Erlaß vom 14. Oktober 1892 — Armee-Verordnungs-Vlatt
Seite 210 — feslgesegzte.
Die bei der Militar-Kelegrapenschule neugeschaffene Zahlmeisterstelle besetzt das Generalkommando
ees Gardekorps.
Bei dem Mitär-Reitinstitut vermehrt sich das kommandirte Personal
für den Stab und die Offizier-Reitschule um
1 Trompeier,
21 Gemeine (Burschen und Pferdepfleger),
1 Lazarethgehülfen;
ür die Kavallerie-Unteroffizierschule um
1 Trompeler (anstatt der bisherigen 3 Trompeter auf 3 Monate),
6) Gemeine (Burschen und Pferdepfleger).
Die sonstigen Elats-Aenderungen bei dem genannten Institut enthalten die neu zur Ausgabe
Lelangenden Friedens-Verpflegungs-Etats.
Für das vom 1. April d. J. ab nach Dienstaltersstusen eintretende Aufrücken der Unterbeamten
in die höheren Gehaltsstufen ergehen besondere Bestimmungen.
u zur Annahme von Zivilarbeitern bei den Traindepots vorgesehen.
Die fernere Verwendung von Militärarbeitern ist auf die nothwendigen Fälle zu beschränken.
Die „Traindepot-Ordnung“ wird wie solgt abgeändert:
§ 15, Siffer 2 bis 4 erhält nachstehenden Wortlaut:
„ 2. Zur Verrichtung der .Depotarbeiten werden in der Regel Zivilarbeiter nach
Bedarf angenommen; die Löhne derselben haben sich innerhalb der ortsüblichen Sätze
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zu halten. Zur Vestreitung der hierdurch, und zwar sowohl für das Krin-Felggeruc
Kosten werden den Traindepots alljährli
—.
u u unn e az
wie das Feld-Lazarethgeräth entstehenden
bestimmte Mittel, welche nur mit Genehmigung des Kriegsministeriums (Allgemeinen
Kriegs-Departements) überschritten werden dürfen, durch die Korps-Zahlungsstellen-