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Stärke-Nachweisung. 4. Seite des Bogens.
1 2 3 4 5
Am Tage des Prüfungs- , · Am Prüfungsschießen
schießens waren im Am Prülungsschießen nahmen nicht Theil
Standort anwesend nahmen Theil (3 von 2)
5 Gemeine Gemeine Gemeine
8 » « « Bemerkungen.
z (Gefreite) (Gefreite) (Gefreite)
Unter- des Unter- des Unter- des
offiziere zweiten jüngsten offiziere zweiten jüngsten offiziere zweiten jüngsten
Jahrganges Jahrganges Jahrganges
Nr.
3 kurzsichtig
(1 Utffz. 2 Gem.).
*
* ½W 1 krank.
1 14 59 62 11 58 61 3 1 1 1 arretirt.
bis (11) (1,) 1 krank.
12 11 60 56 10 60 55 1 — 1 1 arretirt.
3 kurzsichtig
(15) (15) (1 Utffz. 2 Gem.).
3 2 krank.
Summe 25 119 118 21 118 116 4 1|2 2 arretirt.
Die in () befindlichen Zahlen — Zahl der Einjährig-Freiwilligen — sind in rother Tinte ein-
zutragen und sind in den unterstehenden Zahlen nicht enthalten.
Ort und Datum.
Wetter, Temperatur, Beleuchtung, Wind. · · Name und Charge des Kommandeurs.
Erläuterungen. 1. Bei Uebung #I schießt jede Schießabtheilung (Nr. 99 der Schießoorschrift) zuerst die
Uebung a, dann die Uebung b.
#
S
. Kurzsichtige, welche auf Grund eines ärztlichen Attestes auf Schußweite 200m im
Schulschießen nicht schießen können (Nr. 89 der Schießvorschrift), nehmen am
Prüfungsschießen nicht Theil. Die Zahl derselben ist in der Stärke-Nachweisung
Spalte 5 anzugeben. Ebendaselbst ist auch die Zahl 2c. derjenigen Unteroffiziere
und Gemeinen anzuführen, welche außerdem am Prüfungsschießen nicht Theil
genommen haben
. Die Negiments= b. Bataillons-Kommandeure haben sich zu vergewissern, daß die
Kompagnien in größtmöglichster Stärke am Prüfungsschießen Theil nehmen.
Insbesondere ist durch geeignete Anordnung — Schießen der Bataillone bz. Kompagnien
an verschiedenen Tagen rc. — dafür zu sorgen, daß Wachtmannschaften, Ordonnanzen,
Schreiber, Handwerker, Arbeiter 2c., welche zur Theilnahme am Schulschießen
verpflichtet sind, vom Prüfungsschießen nicht zurückgelassen werden. Dispositions-
urlauber schießen mit; Einjährig-Freiwillige, wenn sie sich länger als 8 Wochen im
Dienst beiehben. Die Zahl der Einjährig-Freiwilligen sowie die Ergebnisse
derselben sind bei den Kompagnien — "t Muster zu Uebung III und Stärke-Nach-
weisung — gesondert einzutragen.