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Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 8. April 1893.
Nr. 101.
Ausgabe der vierten Abtheilung zu „das Material der Feldartilleric“.
Die vierte Abtheilung — Laffeten, Protzen und Wagen — zur Dienstvorschrift „das Material der Feld-
artillerie“ ist neu gedruckt worden und wird den betheiligten Dienststellen in der erforderlichen Anzahl von
Exemplaren unter Umschlag zugehen. Der Anhang zur bisherigen vierten Abtheilung — betresfend die Seil-
bremse — verbleibt den Truppen und Behörden zum Aufbrauch; die Abtheilung selbst tritt außer Kraft.
No. 74/4. 93. D. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 10. April 1893.
Waffen-Departement.
Nr. 102.
Abänderung der Etatspreise der Werkstoffe und Halbfabrikate, welche der Anfertigung der Preistarife
für die Artillerie-Werkstätten zu Grunde gelegt werden sollen. Gültig vom Etatsjahre 1893.94 ab.
Der unter G. Ifd. Nr. 12 für 1 kg abgelagertes Leinöl angesetzte Preis von 60 Pf. ist auf 50 Pf. abzuändern.
No. 17/4. 93. D. 3. v. Goßler.
Kriegoministerium. BVerlin den 12. April 1893.
Waffen-Departement.
Nr. 103.
Allgemeine Bemerkungen aus Anlaß der JIuspizirungen der Waffen bei den Truppen 1891/92.
Die vorbezeichneten Bemerkungen sind gedruckt worden und werden den Behörden und Truppen in der
erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplänen zugesandt werden.
No. 274/4. 93. D. 1. v. Goßler.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 1 bis 3 zu der Anleitung für die Bedienung und Bel - ütze,
16233. ag für 6 und Behandlung der Festungs= und Belagerungsgeschütze
Nr. 157 bis 212 zur Bekleidungs= und Ausrüstungs-Nachweisun
zu den Shupigietn N 3, Za, 10 b, 12 a, 13 a und 20b ie zum „Beiheft zum Sammelhefte der
Ferner gelangt zur Versendung:
Nachtrag II zur Friedens-Besoldungsvorschrift.