Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Gehalt der früheren Klasse. Gehalt der neuen Klasse. 
I. Stufe 1100 4 I. Stufe 1200 . 
nach 3 Jahren II. 1180 = nach 3 Jahren II. = 1300= 
. 6 1260 6 lI.. 1400 
: 9 = IV. 1340 = : 9 IV. = 480 
12 V. 1420 - 12 VW. 1560 -- 
: 15 VI. 1500 = : 15 = VI. -14 
18 T VII. 1720 = 
-21 = VIII. 18 -- 
Beispiel zu Nr. 5 Absatz 3a der Bestimmungen. 
N. N. hat ein Dienstalter von 5 Jahren und bezieht Die anzurechnende Dienstzeit beträgt 2 Jahre, das 
das Normalgehalt von 1180 (. (nach 1 Jahr 1260 %¼.) zu bewilligende Gehalt 1200 .„NK. (nach 1 Jahr 1300 ik.) 
Zu Nr. 5 Absatz 3b. 
N. N. hat ein Dienstalter von 2 Jahren und bezieht Eine Anrechnung früherer Dienstzeit sindet nicht 
das Normalgehalt von 1100 .K. (nach 1 Jahr 1180 /.) statt. N. N. tritt in die Stufe von 1200 K. ein 
und verbleibt in derselben 3 Jahre. 
Zu Nr. 5 Absatz 4. 
N. N. hat ein Dienstalter von 4 Jahren; das!] Die anzurechnende Dienstzeit beträgt 1 Jahr; das 
Normalgehalt würde betragen 1180 M. (nach 2 ahren Normalzehall würde betragen 1200 —X¾ (nach 2 Jahren 
1260 /K.); er bezieht thatsächlich 1220 K. 1300 JK.); bis um Aufsteigen in die Stufe von 
1300 AM. ist dem N. N. das in der früheren Kaasse zuletzt 
thatsächlich bezogene Gehalt von 1220 (K. zu 
  
elassen. 
Zu Nr. 5 Absatz 5. 
Die anzurechnende Dienstzeit beträgt 4 Jahre, indem 
damit zur Zeit der Versetzung in die Stufe 
von 1300 MK. eingetreten und nach 2 Jahren in die 
Stufe von 1400 „Kl. aufgestiegen sein würde. 
N. N. hatte zur Zeit der Versetzung ein Dienstalter 
von 7 Jahren und bezog ein Gehalt von 1200 14; das 
jetzige Normalgehalt würde betragen haben 1260 .4. 
(nach 2 Jahren 1340 J+r.) 
N. N. hatte zur Zeit der Versetzung ein Dienst- 
alter von 18 Jahren und ein Gehalt von 1275 .K.; das 
jetzige Normalgehalt würde betragen haben 1500 .K. 
  
Die anfurechnende Dienstzeit beträgt 12 Jahre, in- 
dem N. N. damit zur Zeit der Versetzung in die 
Stufe von 1560 (. eingetreten und hach 3 Jahren 
in die Stufe von 1640 „K. aufgestiegen sein würde. 
Eine Anrechnung früherer Dienstzeit findet nicht 
talt, es ist dem N. N. aber bis zum Aufsteigen in 
ie Stufe von 1300 „/. das in der früheren Klasse 
zuletzt thatsächlich bezogene Gehalt von 1240 K. zu 
gewähren. 
N. N. hatte zur Zeit der Versehung eine Dienst- 
zeit von 2 Jahren; das jetzige Normalgehalt würde 
betragen haben 1100 . luc 1 Jahr 1180 4¼4); er 
bezog thatsächlich 1240 .. 
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