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g. 18
Die Schutzmänner erhalten den Zivilversorgungsschein nach Maßgabe des §. 1 der Grundsätze für
die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern. nu
Die Anwärter unter 9jähriger Dienstzeit erwerben nach einer Gesammtdienstzeit von 15 Jahren den
Zivilversorgungsschein, welcher nur für den Zivildienst der Freien und Hansestadt Hamburg Gültigkeit hat.
Die Polizeibehörde.
Kriegsministerium. Berlin den 26. April 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 127.
Ausgabe der dritten Abtheilung zu „Das Material der Feldartillerie“.
Die dritte Abtheilung — Geschützrohre — zur Dienstvorschrift „Das Material der Feldartillerie“ ist neu
g worden und wird den betheiligten Dienststellen in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter
mschlag zugehen.
Die bisherige dritte Abtheilung tritt außer Kraft.
J. V.
No. 700/4. 93. D. 2. v. Reichenau.
Klriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 28. April 1893.
Nr. 128.
Garnison-Brotgeld für die zur Haupt-Kadettenanstalt kommandirten Mannschaften.
Fur sämmtliche zur Haupt-Kadettenanstalt als Burschen, Ordonnanzen rc. kommandirte Mannschaften darf
von den betreffenden Truppentheilen an Stelle der zuständigen Brotportion in Natur vom 1. Juni 1893 ab
das Garnison-Brotgeld gezahlt und liquidirt werden.
J. V.
No 333/1. 93. B. 2. Erfling.
Kriegsministerium. i il 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement. Verlin den 30. Apri
Nr. 129.
# # Zündungenkasten der Feldartillerie.
Bei sämmtlichen vorhandenen Zündungenkasten, erhöhten und nicht erhöhten 0/72, sind in dem Schnallriemen
die Schnalllöcher derart zu vermehren, daß sich die Reihe derselben bis auf 300 bis 310 mm vom Ende an
der angenieteten Seite erstreckt. Die nachträglich anzubringenden Löcher haben eine Auseinanderstellung von
je 15 mm von Mitte zu Mitte zu erhalten. Kosten dürfen hierdurch nicht entstehen.
Zurdung Gleis geisg ard bessie, daß bei Vonpackung lber erhöhten Zündungenkasten die Blechkästchen für
zündur nallriemen no . zwi i ãä i
neseneaer Fch den Sch ch durch Einlage von Werg 2c. zwischen die Blechkästchen und in
No. 639/4.93. D. 2. J. V.;: v. Reichenau.
4 Dekklätter gelangen zur Versendung:
Nr. 6 1 #ur Caschäfts-Instruktion für die mit der Inspizirung der Waffen bei den Truppen 2c. beauf-
. ök-» .
Nr. 257 bis 305 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots, Theil 1.
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