Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Armeekorps N a ch- 
der bis zum 1. Oktober 1893 verfügten 
auf Grund des Gesetzes 
Artikel 4. Artikel b. Artikel 7. 
Zu höheren ö Zur höheren Zulage 
Gebührnissen in Folge Krie 2 ge 9 Mx.| für Nichtbenutzung des 
Doppelrechnung von monatlich sind Civilversorgungsscheins 
Charge Kriegsjahren sind um- umanerkannt von 12 Mk. monatlich 
anerkannt sind umanerkannt 
FLHesammt-Jahres-Köpfe Gesammt-Jahres-„Köpfe Gesammt-Jahres 
- betrag der à betrag der à betrag der 
" Mehrbewilligung 36 Mk. Mehrbewilligung #s6 Mk.Mehrbewilligung 
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