Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 171 — 
Kriegsministerium. Berlin den 1. Juni 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. · 
Nr. 155. 
Berichtigung der III. Fortsetzung der Uebersicht von den Aeuderungen der Zeichnungen: 
A. des Feldartillerie-Materials. 
1. T ge Blan ꝰ2 der Ucb a 
er Buchstabe „a“ ist vor der Ueberschrift „Kurbel“ hinzuzufügen. 
2. LO#fd. No. 164 k zu streichen. rschrift, hinzuzufus 
3. Nachtragszeichnung Blatt 2 bei Figur 31 ist statt 
„zu III. 189.“ zu setzen: zu III. 89. 
B. der Belagerungs= und Festungs= bz. Küstenartillerie. 
Hinter Ifd. No. 68 ist einzuschalten: 
„68a Bl. 4 Geschoßheber C/64. 82. 
Klebe Fig. 33 Bl. 1. über die Darstellung.“ 
  
  
I. V. 
No. 54/5. 93. A. 4. v. Reichenau. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 5. Juni 1898. 
Nr. 156. 
Gewährung erhöhter Rationen für Zugpferde der Feldartillerie und des Trains. 
Nach Maßgabe des §. 79 des Friedens-Naturalverpflegungs-Reglements kann auf die Dauer von vier Wochen 
die erhöhte Ration von 6400 g Hafer, 1500 g Heu und 1750 g Stroh ferner gewährt werden: 
1. für die Zugpferde derienigen Batterien, welche alljährlich mit feldkriegsmäßig belasteten Geschützen rc. 
an den Herbstübungen Theil nehmen und 
2. für die während der Herbstübungen für Luftschiffer-Abtheilungen zur Verwendung gelangenden 
Zugpferde des Trains. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 674/4. 93. B. 2. v. Funck. 
  
Deckblätter gelangen zur Bersendung: 
Nr. 96 bis 109 zur Anleitung zu den Instandsetzungen an den Schußwaffen 88 und 91, 
Nr. 10 bis 42 zur Vorschrift für das Stempeln der Handwaffen, 
Nr. 84 bis 87 zur Anleitung für Instandsetzungen an den Felageschüten, ç 
Nr. 1 bis 47 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Fußartillerie-Kompagnie mit Bespannung Clchwere Mörser), 
Nr. 1 bis 50 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Fußartillerie-Kompagnie mit Bespannung (leichte Mörser), 
Nr. 1 bis 59 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine 1. immobile Landwehr-Batterie 2c., # Z 
Nr. 1 bis 50 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitionskolonne eines Fußartillerre-Bataillons mit 
Bespannung (schwere Mörser), # # *:m.5 # « 
Nr. 1 bis 45 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitionskolonne eines Fußartillerie-Bataillons mit 
Bespannung (leichte Mörser).
	        
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