Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

M 
7 90. 
Alage zu r 5 der 
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Kehranstalten, welche gemäß §. co der Wehr- 
ordnung zur Ausstellung von Seugnissen über die 
1. 
2 
Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
Bemerkungen: 
Die mit ' bezeichneten Gymnasien und Progymnasien an 
Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung w##eschaseltche 
Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b, B. b 
undc oder C.c und d (Real-Gymnasium, Realschule, Real- 
Progymnasium oder höhere Bürgerschule) mit obligatorischem 
Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse 
auch ihren von dem Unterricht im Griechischen Ddissenstren 
Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unter- 
richt eingeführten Sishanterrcht regelmäßig theilgenommen 
und nachmindestenseinjährigem Besucheder Sekunda auf Grund 
besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
  
Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen 
obligatorischen Unterricht im Latein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.