Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. erlin den 19. Juli 1893. Nr. 17. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.X 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer ersolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 14. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 172. 
Auflösung der Kommandantur in Torgau. 
Ich bestimme: Die Kommandantur Torgau ist in Folge Eingehens der wW. aufzulösen. Der Garnison- 
Aelteste von Torgau hat die gerichtsherrlichen und Disziplinarstraf-Befugnisse des Kommandanten eines offenen 
Ortes auszuüben. Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Kiel, an Bord M. V. „Hohenzollern“, den 22. Juni 1893. 
Wilhelm. 
v. Kaltenborn. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 7. Juli 1893. 
Vorstehende Allerhöchste RKabinete-Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 1027/6. 93. A. 1. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Juni 1893. 
Nr. 173. 
Abänderung der Bestimmungen über Organisation und Dienstbetreb der Kriegsschulen (Kriegsschul- 
Instruktion) vom 1. Juli 1882. # 
Auf Seite 24 kommen in der daselbst am Schluß befindlichen Anmerkung zu §. 27,3 die Worte: 
„und für Offiziere der Feldartillerie die Fußartillerie“ 
fortan in Wegfall. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 179/6. 93. A. 3. v. Kaltenborn.
	        
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