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Kriegsministerium. Berlin den 3. Juli 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 182.
Gewindeschneideeisen im Werkzeuge für den Schraubstollenbeschlag.
Seitens der Artillerie-Werkstätten sind den Truppen und Behörden zum Theil Gewindeschneideeisen geliefert
worden, bei welchen sämmtliche 3 Löcher konisch gehalten sind. Dieselben entsprechen somit nicht den Bestim-
mungen im §. 41,2, m S. 229 der Militär-Veterinär-Ordnung. »
Bei vorschriftsmäßigen Gewindeschneideeisen muß das mittlere Loch als Vorschneider konisch, die
beiden seitlichen Löcher müssen dagegen als Nachschneider cylindrisch sein.
Da indeß die konischen Löcher auch als Nachschneider verwendet werden können, wenn das Gewinde-
schneideeisen umgedreht und von der anderen Seite benutzt wird, so haben die von den Artillerie-Werkstätten
gelieferten Gewindeschneideeisen mit 3 konischen Löchern bis zu ihrem Aufbrauch in den Beständen zu verbleiben.
No. 660/5. 93. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juli 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 183.
Ausgabe einer neuen Schußtafel.
Die Schußtafel Nr. 14 zum „Sammelheft der Schußtafeln“ — vorläufige Schußtafel für die lange 15 cm
Kanone — ist gedruckt und wird den Kommando-2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken unter
Umschlag zugehen.
No. 841/6. 93. A. 5. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 6. Juli 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement. r
Nr. 184.
Die auf Seite 26 Absatz 6 ent altenen reise für atronenrahmen ¾ — 5, 3. 20, 1 Pf. — sind abzu-
ändern in: 4, 6, 30, 2 Pf. ! Preise für P h 5, 3, 20, 1 Pf. — sind abz
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
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J. A.
No. 11/6. 93. A. 2. v. Gößnitz.
Kriegsministerium. - -
Allgemeines Kriegs-Departement. Verlin den 9. Juli 1893.
Nr. 185.
Aenderung der Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen.
Seite 119 ist in das Schema einzufügen:
9Zmm Ausschußcylinder zum Aufschrauben auf einen 1
Ausschuß-Entladestock 77. 2 6 2 — 2
Seite 120 ist in das Schema einzufügen:
3b Entnickler .. I4i4I-I4
Die erwähnte Vorschrift ist i der eubearbeitung begriffen, un ä i
mehr ausgogetern h schrift ist in der Neubearbeitung begriffen, und werden deshalb Deckblätter nicht
No. 228/7. 93. A. 2. v. Goßler.