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Im K. 14, ebendaselbst ist in der 5. Zeile an Stelle des Kommas hinter „beizuwohnen“ ein Punkt,
und für die folgenden, in Fortfall kommenden Worte in Zeile 5, 6 und 7:
insoweit dieselben auf einem im eigenen oder im benachbarten Korpsbezirk liegenden Schießplatz
stattfinden. In jedem Falle
das Wort „Jedoch“ zu setzen.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
In Vertretung.
No. 133.6. 93. B. 3. v. Funck.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Juli 1893.
Nr. 196.
« Unterbringung des Verbandpäckchens.
In Abänderung der Ziffer 1 des Erlasses vom 17. März 1887 Nr. 529/3. 87. M. A. — A. V. Bl. S. 95 —
wird bestimmt:
Das Verbandpäckchen ist im Waffenrock, Koller, Attila und in der Ulanka in einem besonderen
Täschchen zu tragen. Dasselbe ist aus Futterleinwand oder Futterkaliko in einer Größe, welche die des Ver-
bandpäckchens nur wenig überschreitet, zu fertigen und auf das Futter (beim Koller auf das Grundtuch) des
linken Vorderschoßes in der Nähe der unteren Ecke aufzunähen. Im Mobilmachungsfall ist nach Einbringung
drsshichens die obere, offene Seite des Täschchens durch eine fortlaufende Naht mit etwa 1 cm weiten Stichen
zu schließen.
Bei allen Neuanfertigungen der genannten Bekleidungsstücke ist das Täschchen von vornherein, außer-
dem bei den bereits vorhandenen Kollern der Kriegsgarnitur nachträglich anzubringen; die gegenwärtigen Be-
stände von Waffenröcken, Attilas und Ulankas der Kriegsgarnitur gleichfalls mit Täschchen auszustatten, bleibt
den Truppentheilen überlassen. Besondere Mittel werden für die Aenderung nicht gewährt, ebensowenig er-
höhen sich die Sätze für Materialienbedarf und Anfertigungskosten.
In Vertretung.
No. 225/7. 93. B. 3. v. Funck.
Kriegsministerium. Berlin den 2. August 1893.
Nr. 197.
Abänderung der Beilage 6 H. — Packordnungen — der Kriegs-Sanitätsordnung.
Nachdem die anderweite Unterbringung der Kochkessel für Feldlazarethe auf dem Bocksitz der Geräthewagen
C/67 und C,73 Nr. 3 bei den stattgehabten Packversuchen sich als zweckmäßig erwiesen hat, ist die oben be-
zeichnete Beilage wie folgt abzuändern:
Seite 460. m., die beiden letzten Zeilen haben zu lauten: „4 Kessel zu 115 und 29, 57 und 23 1 in ein-
ander gestellt auf dem Bocksitz auf einem Strohpolster und mit Bindesträngen befestigt.“
letzte Zeile ist hinzuzufügen:
„Jedoch werden die 4 Ksel 4 115 und 29, 57 und 231 in einander gestellt in der Schoß-
· elle des Wagens untergebracht.“
Seite 460. r., Zeile 10 und 11 von unten haben zu lauten:
„2 Kessel zu 115 und 29 1 in einander gestellt auf dem Bocksitz auf einem Strohpolster und
mit Bdesttängen. befestigt.“ ·
Daselbst unter Zeile 8 von unten ist einzuschalten: „Jedoch werden die 2 Kessel zu 115 und 291 in
einander gestellt in der Schoßkelle des Wagens untergebracht.“
Seite 460. t., die 3 letzten Zeilen sind ## treichen, und ist dafür zu setzen:
„Außerhalb des Packwagens“
„2 Kessel zu 57 und 231 in einander gestellt auf dem Bocksitz auf einem Strohpolster und
mit Bindesträngen befestigt, bezw. in der Schoßkelle des Wagens“.
Seite 460. v., Zeile 7 von unten ist hinter „in einander gestellt“ einzuschalten: „auf einem Strohpolster.“
In Vertretung.
No. 2071/5. 93. M. A. v. Goßler.
Seite 460. o.,