Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Kriegsministerium. Berlin den 8. August 1893. 
Nr. 198. 
Lehr. Infanterie= Bataillon. Rückführung auf die etatsmäßige Stammkompagnie und Ablösung von 
Mannschaften. 
I. Die Rückführung des Lehr-Infanterie-Bataillons auf die etatsmäßige Stammkompagnie hat in diesem 
Jahre am 20. September stattzufinden. 
II. 1. Die gemäß der Bekanntmachung auf S. 34 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1893 zum Stamm 
1893/94 kommandirten Gemeinen (Gefreiten) — einschließlich Spielleute — sind sämmtlich von ihren 
Truppentheilen durch Mannschaften des Jahrganges 1892 abzulösen. Letztere treffen im Laufe des 
23. September 1893 beim Bataillon — Kommun II — ein. 
2. Die abgelösten Gemeinen (Gefreiten) — einschließlich Spielleute — werden am 26. September 1893 
ab Station Wildpark ihren Regimentern bz. einzeln stehenden Bataillonen zugeführt. 
Betreffs der von diesen zur Entlassung kommenden Mannschaften wird auf Ziffer I. 1 der 
Allerhöchsten Rabinets-Drdre vom 29. März 1893 verwiesen. 
3. Die Ueberweisungspapiere (Nationale, Lazareth= und Fahrschein — Ziffer IV. 3 und VII. 3 der 
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g gen, S. 30 ff. des Armee-Verordnungs-Blattes für 1892) sind dem 
ehr-Infanterie-Bataillon bis zum 16. September 1893 einzusenden. 
4. Die Ziffer V. 4 der zu 3 erwähnten Bestimmungen wird dahin abgeändert, daß die Uebersendung 
der dort bezeichneten Bekleidungs= r2c. Stücke erst am 10. Oktober zu erfolgen hat. 
Im Uebrigen behalten jene Bestimmungen auch ferner Gültigkeit. 
  
  
5. Die beim Lehr-Infanterie-Bataillone für die abzulösenden Mannschaften befindliche tragbare Zelt- 
ausrüstung — Armee-Verordnungs-Blatt 1893 S. 55 — geht auf die neu eintreffenden Mann- 
schaften derselben Truppentheile über. 
Im Auftrage. 
No. 165/8. 93. A. 2. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. August 1893. 
Nr. 199. 
Abänderung der Geschütz-Schießvorschrift für die Fußartillerie. 
Seite 4 Zeile 12 von oben ist hinter „Hauptrichtungslinien“ einzuschalten „„ welche von links mit I, II u. s. w. 
zu bezeichnen sind," 
Seite 30 Zeile 2 von oben ist statt „119“ zu setzen „1217. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
In Vertretung. 
No. 165/8. 93. A. ö. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin, den 8. August 1893. 
Nr. 200. 
Abänderung des Fuß-Exerzir-Reglements für die Fußartillerie. 
Seite 19 Zeile 3 von unten ist statt „Rühren!“ zu setzen „Rührt Euch!“ 
Seite 111 Nr. 20 ist statt „Rühren“ zu setzen „Rührt Euch“. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
In Vertretung. 
No. 166/8. 93. A. 5. v. Goßler. 
Nr. 201. 
Ermächtigung des Dr. Paul Fichtner gu Mexiko zur Ausstellung von Zeugnissen für militärpflichtige 
eutsche im Staate Mexiko. 
Dem Arzte Dr. Paul Fichtner zu Mexiko ist auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Er- 
mächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 und da. a. O. bezeichneten Art über die
	        
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