Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Kriegsministerium. Berlin den 4. August 1893. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 205. 
Verkaufspreis des Entwurfs eines 2. Theils der Bekleidungsordnung. 
Der mit dem Erlaß vom 12. Juli 1893 No. 445/1. 93. B. 3 ausgegebene Entwurf eines 2. Theils der 
Bekleidungsordnung ist im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Berlin S.W., Kochstraße 68—70 erschienen und bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise 
von 2 .K. 20 Pf. für ein geheftetes und 2 ./Al. 50 Pf. für ein gebundenes Exemplar zu beziehen. 
Im Auftrage. 
No. 837/7. 93. B. 3. v. Lindequist. 
Kriegsministerium. Berlin den 7. August 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 206. 
Ausgabe und Verkaufspreis eines Neuabdrucks der Aufnahme-Bestimmungen und des Lehrplaus des 
Königlichen Kadettenkorps. 
Durch Allerhöchste Rabinets -Ordre vom 22. Mai d. J. ist ein Neuabdruck der Dienstvorschrift: 
„Aufnahme-Bestimmungen und Lehrplan des Königlichen Kadettenkorps“ genehmigt worden. 
sand Die erforderlichen Exemplare werden den Königlichen Kommandobehörden 2c. von hier aus über- 
andt werden. 
Vei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn hierselbst sind diese Bestim- 
hane bei unmiktelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von 30 Pfennig für das geheftete Exemplar 
äuflich zu haben. 
No. 77/8. 93. A. 3. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Verlin den 8. August 1893. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 207. 
D Verpflegungszuschuß für die Garnison Ortelsburg im 3. Vierteljahr 1893. 
er Garnison-Verpflegungszuschuß, einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung eines Frühstücks, stellt sich 
für Ortelsburg (Bezirk des eß schie 3. 1828 3 schofsan für Mcs 8 140 
Die Bekanntmachung vom 27. Juni 1893 No. 668/6. 93. B. 2 — Armee-Verordnungs-Blatt 
Nr. 16 für 1893 — wird hierdurch abgeändert. 
In Vertretung. 
No. 137/8. 93. B. 2. Erfling. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 8. August 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. ugus 
Nr. 208. 
Ausgabe der Abtheilung B. nebst Beiheft zu den „Sondervorschriften für die Fußartillerie“". 
on den neubearbeiteten „Sondervorschriften für die Fußartillerie" sind die Abtheilung „B. Laffeten, Protzen 
und Fahsfeeun das Beiheft bierzu im Druck erschienen. Dieselben werden den Kommando= 2c. Behörden 
in der erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. 
Von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn hierselbst kann bei unmittel- 
barer Bestellung aus der Armee die Vorschrift zum Preise von 3,75 /1 (Sondervorschrift 2,50 „/X. Beiheft 
1,25 .40 für das geheftete und von 4,25 J/4 (Sondervorschrift 2,75 „/X, Beiheft 1,50 (4) für das ge- 
bundene Exemplar bezogen werden. · 
No. 715/7. 93. A. 5. v. Goßler. 
  
 
	        
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