Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Die Namen der zu den Lehrkursen zu kommandirenden Offiziere sind der Infanterie-Schießschule 
bis 14 Tage vor Beginn jedes Kursus von den Truppentheilen mitzutheilen. 
ür jeden Stamm-Unteroffizier, Lazarethgehülfen und Gemeinen (ausschließlich Burschen der 
ffiziere der Lehrkurse), und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Infanterie- 
Schießschule einzusenden: 
a) Das Nationale. 
b) Der bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage III 
er F. Tr. O.) für den Rückmarsch von Spandau. 
ch Ein Lazarethschein. (Beilage 13. d. F. S. O.) " 
Die unter 3 aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der Infanterie- 
Schießschule 14 Tage vor Eintreffen der Kommandirten in Spandau-Ruhleben eingehen. 
Die Burschen der zu den Legrkursen kommandirten Offiziere sind der Infanterie-Schießschule 
nicht zu überweisen. Vergl. Nr. V, 5 und VIII, 3. 
V. Bekleidung und Ausrüstung. 
. Jedem Kommandirten IOffizierburschen s. unter Nr. 51 sind an Bekleidungs= und Ausrüstungs- 
stücken mitzugeben: 
(dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze), 
(möglichst neue), 
(dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock; den Mann- 
der Ggebberzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden Drillich- 
1 Bluse)) 
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neue), 
(den Unteroffizieren und Lazareihgehülfen 2 Paar Lederhandschuhe), 
gute Stiefel (keine Schuhe), 
nebst Flecken, Beschlag und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf- 
den zur Stamm-Kompagnie Kommandirten mitzugeben und für die 
der Infanterie-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden), 
neues), 
Zubehör (ohne Haarbusch), 
und Schloß, 
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mit Zubehör, 
Gewehrriemen, 
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