Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. Berlin den 19. August 1893. Nr. 20. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
« ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.¾. 90 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 211. 
Größere Truppenübungen im Jahre 1893. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung der durch Meine Ordre vom 14. Februar d. Is. 
getroffenen Anordnungen hierdurch: 
Das VIII., XIV., XV. und XVI. Armeekorps halten Manöver vor Mir ab. Jedes Armeekorps 
hat für sich große Parade. 
a) Bei dem VlIII. Armeekorps fällt das in der Felddienst-Ordnung 2. Theil Ziffer 12 vorgesehene 
Korpsmanöver gegen markirten Frind aus. Bei dem XVI. Armeekorps findet an Stelle des 
Korpsmanövers gegen markirten Feind ein Korpsmanöver in zwei Parteien gegeneinander statt. 
Demnächst haben die beiden Armeekorps dreitägige Manöver gegeneinander. 
b) Bei dem XIV. und XV. Armeekorps fällt das in der Felddienst-Ordnung 2. Theil Ziffer 12 
vorgesehene Korpsmanöver gegen markirten Feind ebenfalls aus. Demnächst haben die beiden 
Armeekorps dreitägige Manöver gegeneinander. 
c) Das XV. Armeekorps hat — mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit — seine sonstigen Herbst- 
übungen, abweichend von den Bestimmungen der Felddienst-Ordnung, zu beschränken. 
Alle weiteren Anordnungen Meiner Ordre vom 14. Februar d. Is. bleiben in Kraft. 
Kiel, an Bord M. B. „Hohenzollern“ den 11. August 1893. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. August 1893. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 
14. Februar d. Is. — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 42 — hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 636/8. 93. A. 1. v. Kaltenborn.
	        
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