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Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
27. Jahrgang. Gerlin den 3. September 1393. Nr. 22.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expebition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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Nr. 221.
Anlegung von Traner für den verstorbenen General der Infanterie zur Disposition
v. Dannenberg.
Um das Andenken des verstorbenen Generals der Infanterie zur D#osition v. Dannenberg,
welcher eine Reihe von Jahren hindurch mit großer Auszeichnung als kommandirender General
an der Spitze des II. Armeekorps gestanden und sich in allen Dienststellungen im Kriege wie im
Frieden hohe Verdienste erworben hat, zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß sämmtliche Offiziere
des II. Armeekorps, sowie die Offiziere des Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2,
à la suite dessen der Verstorbene gestanden hat, 3 Tage lang Trauer — Flor um den linken
Unterarm — anzulegen haben. Außerdem hat der kommandirende General II. Armeekorps nebst
einer von ihm zu bestimmenden Abordnung, sowie eine solche des Kaiser Franz Garde-Grenadier=
Regiments Nr. 2, letztere bestehend aus dem Regiments-Kommandeur, 1 Stabsofsizier, 1 Haupt-
mann und 1 Lieutenant, an der Leichenfeier Theil zu nehmen. Ich beauftrage Sie, Vorstehendes
der Armee bekannt zu machen.
Neues Palais, den 31. August 1893.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Verlin den 6. September 1893.
Vorstehende Allerhöchste Kabineto-Ordre wird hierdurch zur Kenniniß der Armee
gebracht.
In Vertretung.
No. 102/9. 93. K. M.