Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Nachweisung 
der 
Kommandos rc. zum Militär-Reitinstitut 
für 1893/94. 
Semer kungen. 
Für 1893/94 sind möglichst Artillerie. Offiziere der reitenden Abtheilungen zu kommandiren. 
Unter den an die Offizier-Reitschule abzugebenden Pferdepflegern sind vom Gardelorps, 
1.—VII. Armeekorps je zwei Mann, vom VIII.—XI., XIV.—XVII. Armeekorps je ein Mann zu 
überweisen, welche vom 1. Oktober 1893 ab nur noch ein Jahr zu dienen haben. 
  
Beginn des Kommandos und Entlassung siehe §. 8 d. D. O. f. M. 
Auswahl der zu Kommandirenden siehe §. 9 d. D. O. f. M. R. 
Ueberweisungspapiere 8. 11 - 
.Belleidung und Ausrüstung -658. 12 - 
Marschangelegenheit -68. 13 - 
Die Pferde der kommandirten Offiziere einer und derselben Garnison sind zu einem Trausport 
zu vereinigen und auf Grund eines Militärfahrscheins nach Hannover bz. zurlick zu befördern. 
D. O. f. M. R. 
u Geldverpflegung 2c. siehe §S. 14 d.
	        
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