Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Die bisherige Befugniß, für manquirende Unteroffiziere Gemeine einzustellen, fällt fort. 
2. Die bei den Truppentheilen und bei einzelnen Formationen mit dem 1. Oktober 1893 eintretenden Aen- 
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derungen in den Etatsstärken 2c. sind aus den neu zur Ausgabe gelangenden Friedens-Verpflegungs- 
Etats ersichtlich. Die außer Kraft tretenden Friedens-Verpflegungs-Erats sind nicht zurückzuliefern, 
sondern — sobald sie entbehrlich — durch Verbrennen zu vernichten. 
  
. Rationen sind etatsmäßig: 
je 2 leichte für 
die Kommandeure der Pioniere, 
den Direktor der Militär-Eisenbahn; 
je 1 leichte für 
den Hauptmann bei der Versuchsabtheilung der Eisenbahnbrigade, 
die Adjutanten der Kommandeure der Pioniere, 
den Adjutanten des Direktors der Militär-Eisenbahn. 
  
.Zu der Feld= bz. der Fußartillerie-Schießschule wird vom Herbst 1893 bz. Winter 1893/94 ab 
behufs Förderung der Schießausbildung alljährlich eine Anzahl Hftziere des Beurlaubtenstandes der 
Feld= bz. Fußartillerie auf 6 - 8 Wochen einberufen. Die erforderlichen Ausführungs-Bestimmungen 
werden hinsichtlich der Feldartillerie als Aenderung der „Bestimmungen für die Feldartillerie-Schieß- 
schule“ demnächst bekannt gegeben werden; hinsichtlich der Fußartillerie ist dieserhalb besonders verfügt. 
  
4|. Vom 1. Oktober 1893 ab treten Stellen fü 
r 
2 Feuerwerkshauptleute I. Klasse, 
1 Feuerwerkshauptmann II. Klasse 
dem bisherigen Etat hinzu. · . 
DenneuzuerrichtendendreiPionier-BatailloneawikdjeeinSchiskrmetsternachMqßgabederstssers 
des Erlasses vom 31. März 1892 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 78 — zugetheilt. 
Die Zulage für die Adjutanten der 3. (provisorischen) Pionier-Inspektion und der Kommandeure der 
Pioniere ist bei Kapitel 23 Titel 2 zu verrechnen. Die 3. (provisorische) Pionier-Inspektion empfängt 
Büreaugeld einschließlich Schreiberzulage (zusammen 648 4( jährlich) wie die beiden ersten Pionier= 
Inspektionen, jeder Kommandeur der Pioniere Schreibmaterialiengelder (360 .„K. jährlich) wie die Festungs- 
Inspekteure aus Kapitel 23 Titel 1. " 
Die zur Anstellung auf Probe und die zur Frobedienstleistung aus der Truppe oder von Unteroffizier- 
schulen abkommandirten etatsmäßigen Feidne el und Vizefeldwebel, welche nach §. 6,2 der Friedens- 
Besoldungsvorschrift in ihrer Charge ersetzt werden dürfen stehen vom 1. Oktober 1893 ab über den 
Unteroffizieretat und empfangen auch im Falle des Rücktritts von ihrem Kommando ihre Chargen- 
gethühranst über den Etat. Die Offenhaltung von Gemeinenstellen aus diesem Anlaß ist nicht mehr 
erforderlich. 
  
Die Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel und Vizewachtmeister beträgt vom 1. Oktober 1893 ab 
bis auf Weiteres: 
a) bei der Infanterie und den Jägern des 
Gardekorps höchstes 13344, 
I., III., V. bis VII., IX. und XVII. Armeekorps höchstensie 115, 
II., IV., VIII., X., XV. und XVI. Armeekorps höchstens je 112, 
XI. Armeekorps höchsttees 172, 
XIV. -... 128; 
b) bei der Feldartillerie des "6 2mm— 
Gardekorps, XV. und XVI. Armeekorps höchstensiie 22, 
., III., V. und XVII. Armeekorps höchstensse. 25, 
II., IV., VI. bis X. und XIV. Armeekorps höchstensse 23, 
XI. Armeekorps höchstens. 34; 
e) für die Aaarüllerie höchstens. 120; 
d) = = Pionier-Bataillone höchstees 77; 
e.) bei den Train-Bataillonen 
des XI. Armeekorps zusammen höchstens. 5, 
der übrigen Armeekorps böstens i e 3s3 
zu u bise ist für jede Kompagnie und Batterie der Truppentheile der vorbezeichneten 
Waffen eine Stelle zum Ansatz gebracht; 
s) für die Unteroffizierschulen höchstes. 22.
	        
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