Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Anlage 4. 
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Zusammenstellung 
2 · . 2 den 
die Kommandos zu den Unteroffizier-Uebungskursen in Spandan-Ruhleben, sowie auf 
fer für leemem Uchundspläten bei Arys und bei Munster maßgebenden Bestimmungen. 
I. Beginn und Beendigung der Kurse. 
Die Kurse beginnen am 11. September und endigen am 21. Oktober. « 
Die se begime haben im Laufe des 10. Sepiember in ihren Bestimmungsorten einzutreffen. 
II. Auswahl der Unteroffiziere und Gemeinen. 
Die Unteroffiziere sollen im gefechts mäßigen Schießen gefördert werden. Sie erhalten 
eine sorgfältige znn weisung in Anfertigung, Rufstellung und im Bedienen gefechtsmäßiger 
Ziele, Herstellen und Vedienen der Kriegsfener. Ueber die Sicherheitsmaßregeln, welche jedes 
gefechtsmäßige Schießen erfordert, findet eingehender Unterricht statt. Die Unteroffiiere sind 
erner über die Obliegenheiten des Schießunteroffziers einer Kompagnie zu belehren und bei 
vorhandener Zeit und Gelegenheit im Schulschießen, namentlich in Betreff der besonderen 
Uebungen der Unteroffiziere, weiterzubilden. . 
Es sind nur Unteroffiziere mit Gewehr, also keine Feldwebel und Vizefeldwebel, zu kommandiren. 
Die Kapitulations-Erneuerungen sind vor Antritt des Kommandos zu erledigen- 
Die zu kommandirenden Gemeinen (Arbeiter und Handwerker) sind lediglich zur Ausführung 
von Arbeiten bestimmt. » 
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. Dieselben sind so auszuwählen, 
daß sie während der Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen. . 
.UninkttelbarvorAbmqtfchdchannfchaftensinddicfelbennach Zlnleitung des §. 62 der Dienst- 
anweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 8. April 1877 ärztlich zu untersuchen. 
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen werden. 
III. Ueberweisung. 
Für jeher Kpmandirten und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind auszustellen: 
a 
55 1 ain ach Anlage 5, lage IIl 
er bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage 
!—* der F. Tr. O.) für den Rückmarsch, kindig aungeferig *“ 
h ein Lazarethschein (Beilage 13 d. F. S. O.) 
Sämmtliche Ueberweisungspapiere (auch der Kommandirten für Arys und Munster) müssen am 
1. September bei der Infanterie-Schießschule in Spandau-Ruhleben eingehen und werden nach 
beendetem Kommando von den Kommandirten zur Truppe mitgenommen. 
Die Abfindung der Kommandirten mit Klein-Bekleidungsstücken ist vor Antritt des Kommandos 
für die ganze Dauer desselben zu regeln. 
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IV. Bekleidung und Ausrüstung. 
· IcheinLKoieIkidililcltnxiernteied sinduaik Bffklkibttngg- sind Ausrüstungsstücken mitzugeben: 
em Unteroffizier un thgehü irmmütze), 
2 Petlendene (eemm Unter Siter, azarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze) 
1 Drillichjacke (dem Unterossizier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock; den Mannschaften der 
Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der Drillchjacke 1 Blufe), 
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