Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Nr. 256. 
Anderweite Benennung des Infanterie-Regiments Nr. 145. 
Ich bestimme hierdurch, daß das Infanterie-Regiment Nr. 145, zu dessen Chef Ich Mich erklärt habe, 
fortan den Namen Königs-Infanterie-Regiment Nr. 145 zu führen hat. Das Kriegsministerium hat diese 
Meine Bestimmung zur Kenntniß der Armee zu bringen. « 
Neues Palais, den 27. September 1893. 
. Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministertum. Berlin den 7. Oktober 1893. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete: Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 593/9. 93. C. 3. v. Kaltenborn. 
Nr. 257. 
Aenderungen des Musters 21 zu §. 46 der Marineordnung (Standesnachweit). 
Berlin den 24. September 1893. 
Das Muster 21 zu §. 46 der M. O. (Standesnachweis) — Seite 171 — ist abzuändern, wie folgt: 
a) Spalte 1. Matrosendivisionen. 
Hinter der Spalte: „Feuerwerker“ ist eine Spalte: „Seekadelten und Vizesteuerleute“ einzuschalten. 
In der folgenden Spalte sind die Worte: „Seekadetten und Vize-Seekadetten“ zu streichen. 
b) Die Spalte 4 Matrosenartillerie hat, wie folgt, zu lauten: 
  
  
  
  
  
  
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Die Spalte „Personal des Minenwesens“ kommt hier in Forkfall. 
Tc) In Spalte 5 ist unter „Matrosenpersonal“ an erster Stelle eine Unterspalte „Torpedo- 
steuerleute“ einzufügen. 
4) Daselbst. Die Spalte „Personal des TLorpedowesens“ ist zu streichen.
	        
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