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Nr. 256.
Anderweite Benennung des Infanterie-Regiments Nr. 145.
Ich bestimme hierdurch, daß das Infanterie-Regiment Nr. 145, zu dessen Chef Ich Mich erklärt habe,
fortan den Namen Königs-Infanterie-Regiment Nr. 145 zu führen hat. Das Kriegsministerium hat diese
Meine Bestimmung zur Kenntniß der Armee zu bringen. «
Neues Palais, den 27. September 1893.
. Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministertum. Berlin den 7. Oktober 1893.
Vorstehende Allerhöchste Kabinete: Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 593/9. 93. C. 3. v. Kaltenborn.
Nr. 257.
Aenderungen des Musters 21 zu §. 46 der Marineordnung (Standesnachweit).
Berlin den 24. September 1893.
Das Muster 21 zu §. 46 der M. O. (Standesnachweis) — Seite 171 — ist abzuändern, wie folgt:
a) Spalte 1. Matrosendivisionen.
Hinter der Spalte: „Feuerwerker“ ist eine Spalte: „Seekadelten und Vizesteuerleute“ einzuschalten.
In der folgenden Spalte sind die Worte: „Seekadetten und Vize-Seekadetten“ zu streichen.
b) Die Spalte 4 Matrosenartillerie hat, wie folgt, zu lauten:
I
h I·
· 2
32 %
« « IV «
E ieyh 25
8 z3 Z
8 3-
8 S 8 —. 82
28 —
6882
9 |
Die Spalte „Personal des Minenwesens“ kommt hier in Forkfall.
Tc) In Spalte 5 ist unter „Matrosenpersonal“ an erster Stelle eine Unterspalte „Torpedo-
steuerleute“ einzufügen.
4) Daselbst. Die Spalte „Personal des TLorpedowesens“ ist zu streichen.