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e) Hinter Spalte 6 sind folgende Spalten einzufügen:
57. s. 9.
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s) Die bisherige Spalte 7 erhält die Nr. 10.
In der folgenden Spalte ist anstatt „Summe 1 bis 7“ zu setzen: „Summe 1 bis 10.“
6 fühe b und e werden Deckblätter ausgegeben. Die übrigen Abänderungen sind handschriftlich
auszuführen.
In Vertretung des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts.
Hoffmann.
Kriegsministerium. Berlin den 30. September 1893.
Vorstehende Aenderungen des Musters 21 zu §. 46 der Marineordnung werden mit dem Bemerken
zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die zum 1. Dezember d. J. fälligen Marine-Standesnachweise seitens
er Bezirkskommandos nach dem abgeänderten Muster aufzustellen sind.
Im Auftrage.
Jo. 996/9. 93. A. 1. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 30. September 1893.
Nr. 258.
Breite der Thüren für Mililär-Pferdeställe.
Um in Bedarfsfällen die Unterbringung von Feldartillerie-Fahrzeugen in unbenutzten Militär-Pferdeställen
zu ermöglichen, wird in Abänderung des ersten Absatzes des §. 23 der G. G. O., III. Theil, bestimmt, daß
bei künftigen Neubauten den Stallthüren eine Breite von 2,35 m zu geben ist. Die Thüren sind jedoch derart
u tlåeileth daßdieselbenfür-gewöhnlichnurindes-jetztüblichenBreitevon1,50—1,75mgeöffnetzuwerdcn
rauchen.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
Im Aufirage.
No. 733/9. 93. B. 4. v. Funck.