Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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e) Hinter Spalte 6 sind folgende Spalten einzufügen: 
  
  
  
  
  
  
57. s. 9. 
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verwaltung Torpedowesens wesens 
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s) Die bisherige Spalte 7 erhält die Nr. 10. 
In der folgenden Spalte ist anstatt „Summe 1 bis 7“ zu setzen: „Summe 1 bis 10.“ 
6 fühe b und e werden Deckblätter ausgegeben. Die übrigen Abänderungen sind handschriftlich 
auszuführen. 
In Vertretung des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts. 
Hoffmann. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. September 1893. 
Vorstehende Aenderungen des Musters 21 zu §. 46 der Marineordnung werden mit dem Bemerken 
zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die zum 1. Dezember d. J. fälligen Marine-Standesnachweise seitens 
er Bezirkskommandos nach dem abgeänderten Muster aufzustellen sind. 
Im Auftrage. 
Jo. 996/9. 93. A. 1. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. September 1893. 
Nr. 258. 
Breite der Thüren für Mililär-Pferdeställe. 
Um in Bedarfsfällen die Unterbringung von Feldartillerie-Fahrzeugen in unbenutzten Militär-Pferdeställen 
zu ermöglichen, wird in Abänderung des ersten Absatzes des §. 23 der G. G. O., III. Theil, bestimmt, daß 
bei künftigen Neubauten den Stallthüren eine Breite von 2,35 m zu geben ist. Die Thüren sind jedoch derart 
u tlåeileth daßdieselbenfür-gewöhnlichnurindes-jetztüblichenBreitevon1,50—1,75mgeöffnetzuwerdcn 
rauchen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Im Aufirage. 
No. 733/9. 93. B. 4. v. Funck.
	        
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