Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. Berlin den 24. Gktober 1893. Nr. 27. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 267. 
Anderweite Besetzung der Stelle des Kriegsministers. 
Ich habe den General der Infanterie von Kaltenborn-Stachau, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches 
vom 22. März d. J., unter Entbindung von dem Amte als Staats= und Kriegsminister, Stellung à la suite 
des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1 und Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler- 
Ordens mit Eichenlaub und der Königlichen Krone, mit der Getlicher ension zur Disposition gestellt. Da- 
gegen habe Ich den General der Infanterie zur Disposition Bron fart von Schellendorff, zuletzt komman- 
dirender General des X. Armeekorps, unter gleichzeitiger Wiederanstellung im aktiven Heere und unter Be- 
lassung à la suite des Großherzoglich Meckenbukschen Grenadier-Regiments Nr. 89, zum Staats= und 
Kriegsminister ernannt. An die betreffenden Generalkommandos habe Ich entsprechend ügt. 
Hubertusstock den 17. Oktober 1893. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Oktober 1893. 
Vorstehende Allerhchste Rabinet# Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 595/10. 93. K. M. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 268. 
Abänderung des §. 46 nund des Musters 22 der Marineordnung. 
Berlin, den 11. Oktober 1893. 
a) Die Ziffer 2 des §. 46 der Marineordnung (Seite 52) erhält folgende Fassung: 
„2. Zum 1. November jedes Jahres reichen dieselben namentliche Listen über die bei den Bezirks- 
kommandos in Kontrole befindlichen Vize-Deckofftiziere, Deckoffiziere und Unterärzte der Marine nach 
Muster 22 dem Ober-Kommando der Marine ein.“ 
b) An Stelle des Musters 22 zu §. 46 der Marineordnung — (Seite 174) — tritt folgendes Muster:
	        
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