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Kriegsministerium. Berlin den 13. Oktober 1893.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 271.
Verpflegungszuschüsse für die Standorte Bonn, Cöln, Deutz, Siegburg und Ulm im 4. Vierteljahr 1893.
ie für das 4. Vierteljahr 1893 festgestellten Garnison-Verpflegungszuschüsse einschließlich des Zuschusses zur
Beschaffung eines Frühsiücs betragen in
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auf den Mann und Tag. ·
Der Vorbehalt in der Bekanntmachung vom 27. v. M. No. 618/9. 93. B. 2. (Armee-Verordnungs-
Blatt Nr. 24) findet hierdurch Erledigung.
No. 293/10. 93. B. 2. v. Funck.
Kriegsministerium. BVerlin den 17. Oktober 1893.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 272.
Vergütung für Beförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnellzügen.
Das Departement hat Veranlassung, mit Bezug auf §. 37,/1 der Friedens-Transport-Ordnung noch besonders
darauf hinzuweisen, daß bei Beförderung von Militärersonen und Militärtransporten mit Schnellzügen die
Fahrpreise des gewöhnlichen Verkehrs für Schnellzüge stets vergütet werden müssen, wenn diese Zige nicht
zu den alljährlich durch das Armee-Verordnungs-Blatt bekannt gegebenen gehören, deren Benutzung zu den
Sätzen des Militärtarifs unter den dabei mitgetheilten Bedingungen ausdrücklich zugelassen worden ist.
No. 529. 93. B. 3. v. Funck.
Kriegsministerium. Berlin den 18. Oktober 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
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Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung.
Die im Druckvorschriften-Etat unter Nr. 277 aufgeführte Ausrüstungs-Nachweisung ist mit der Bezeichnung
„Ausrüstungs-Nachweisung für die Stäbe der Feldartillerie"
neu gedruckt worden und wird den in Betracht kommenden Stellen in der erforderlichen Anzahl zugehen.
Die bisherige „Ausrüstungs-Nachweisung für den Stab
1. eines Feldartillerie-Regiments bz. Kommandos der Korpsartillerie,
2. einer fahrenden und reitenden Artillerie-Abtheilung u. s. w.“
tritt außer Kraft.
No. 418/10. 93. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Okt 1893.
Militär-Oekonomie-Departement. Oltober 1893
Nr. 274.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnell- 2c. Zügen.
Nasstehendes Verzeichniß derjenigen Schnell= 2c. Züge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte
für die Dauer des mit dem I. d. M. in Kraft getretenen Winterfahrplanes auf Militärfahrkarten befördert
werden können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 176/179 des
diesjährigen Armee-Verordnungs-Blattes abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt.
No. 626/10. 93. B. 3. v. Funck.