Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Anlage 8 zu §F. 65. 
Das III. Armeekorps stellt für das Festungsgefängniß in Spandau nicht mehr 6, sondern 7, das 
VI. Armeekorps für das Festungsgefängniß in Neiße nicht mehr 8, sondern 9 und das VII. Armee- 
korps für das Festungsgefängniß in Wesel nicht mehr 5, sondern 6 Unteroffiziere. Die Längs- 
und die Quersummen des Vertheilungsplanes sind dementsprechend ebenfalls zu ändern. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Im Auftrage. 
No. 499/10. 93. C. 3. v. Spitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Oktober 1893. 
Nr. 283. · 
Abänderung der Dienstvorschrift für die Arbeiterabtheilungen vom 31. August 1881. 
Paragraph 15, zweiter Absatz: 
In der zweiten und dritten Zeile sind die Worte „mindestens ein, längstens anderthalb Jahr“ zu 
Ihten durch „in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen — auf besonderen Antrag — bis zu anderthalb 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Im Auftrage. 
No. 499/10. 93. C. 3. v. Spitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 31. Oktober 1893. 
Nr. 284. 
Aenderung der Instruktion über die Prüfung zum Feuerwerks-Lieutenant. (Zweite Berufsprüfung.) 
im §. 9 Zeile 6 bis 10 von oben ist statt der Worte „ist dann von der 2. Berufsprüfung dispensirt“ u. s. w. 
bis „ein solcher Oberfeuerwerker“ zu setzen „hat nur“. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 692/10. 93. A. 5. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. November 1893. 
Schießplätze vom 1. Juni 1893. 
In der obengenannten Vorschrift sind zu streichen: 
Seite 28, Zeile 1 von oben die Worte „nach beendigter Musterung“ und 
Zeile 7 und 8 von oben die Worte „bei der Musterung“, 
Seite IV, Zeile 17 und 18 von oben und 
Seite 41, Zeile 11 und 12 von oben die Worte „durch die Musterungskommission“ und 
Seite 41, Nr. 192 der zweite Absatz. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Berichtigung des Entwurfs der Verwaltungsvorschrift. für uppenübungepläte und Feldartillerie= 
Im Auftrage. 
No. 464/. 93. A. 4. v. Goßler.
	        
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