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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
27. Jahrgang. Herlin den 1. Dezember 1893. Nr. 30.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Prinumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.¾ 50 A. Abonnirt kann werden: Gußerhalb bei den
alten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer aeele auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzeine Rummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 20 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 297.
Ausgabe einer neuen „Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie“.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgende „Gewehr-Schießvorschrift für die Fuß-
artillerie" und ermächtige das Kriegsministerium, etwa nothwendig werdende Erläuterungen zu ertheilen,
sowie erforderlichen Falles Aenderungen, insoweit sie nicht grundsätzlicher Art sind, zu erlassen.
Neues Palais den 2. November 1893.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 17. November 1893.
Vorstehende Allerhöchste Kabinete"rdre wird hierdurch mit Nachstehendem zur Kenntniß der
Armee s*“'i «
Die erforderlichen Exemplare werden den Kommando= 2c. Behörden nebst Auszug aus dem
! Merboeplan unter Umschlag zugehen.
Die Gewehr-Schieswvorlchrift. ifte, bie, Fußartillerie erscheint im Verlage der Königlichen Hof-
buchhandlung von E. S Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, und kostet bei
unmittelbarer Bestellung 6 8 in
gehefte enni
gebunden 85 6) das Stück.
Durch die neue Vorschrift tritt die im Drudberschristen- -Etat unter Nr. 71 aufgeführte bisherige
„Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie“ außer Kraft.
Die neue Vorschrift erhält die Nr. 407 des Druckvorschriften-Etats.
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No. 160/11. 93. A. ö. Bronsart v. Schellendorff.