Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 5. Januar 1893. 
Nr. 19. 
Aeuderung des Packwagens C/1887 bei Neufertigung. 
Un dem zweispännigen Packwagen C/1887 einen sichereren Verschluß durch den Wagenplan zu geben, sind 
die jetzt an der vordersten Schwinge beginnenden Verschlußketten bei Neufertigung in derselben i. wie 
beim Proviantwagen C/1887 vermittelst Oese mit Ring an den Oberbäumen zwischen der ersten Schwinge 
u der Ecsaule zu befestigen. Die Verschlußketten werden dementsprechend um 8 Schaken (rund 22 cm) 
verlängert. 
No. 138/12. 92. A. 4. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. 
Waffen-Departement. Berlin den 14. Januar 1893. 
Nr. 20. 
Theile zu Vorraths-Seilbremsen. 
Die Feldartillerie-Truppentheile, Artilleriedepots und Artillerie-Werkstätten werden darauf hingewiesen, daß 
als Theile der Seilbremse leviglich die in den Ausrüstungs-Nachweisungen bz. in der Beschreibung der 
Seilbremse in der 4. Abtheilung von „Das Material der Feldartillerie" als solche aufgeführten Stücke zu 
gelten haben. Die in den Konstruktions-Zeichnungen A. III. 18373 Blatt 3e und 3 außerdem dargestellten: 
Streben glünftig „Sitzhalterstreben"), Bremshebellager, Bolzen mit Mutter und Splint 
zum! Fbel, Bolzen zur Strebe, Unterlegescheiben zum Bremshebelhalter (künftig 
ahinterer Sitzhalter') — 
sind lediglich als neu zur Laffete hinzutretende Beschläge anzusehen. Wo dieselben als Theile zur Vorraths= 
Seilbremse mitgeliefert sein sollten, hat deren soforsige ückgabe an diejenige Artillerie-Werkstatt zu er- 
folgen, welche die Vorraths-Seilbremse geliefert hat. 
In Vertretung. 
No. 202/1. 93. D. 2. v. Goßler. 
Kriegsministerium. · 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin, den 14. Januar 1893. 
Nr. 21. 
2 Verpflegungszuschuß für die Garnison Osnabrück im 1. Vierteljahr 1893. 
er Garnison-Verpflegungszuschuß, einschließlich des Zuschusses zu Beschaffung eines Frühstücks, stellt sich 
für Osnabrück (Vezirz des X. Armeekorps) im 1. Vierteljahr 1893 auf 15 Pf. für den Mann und Tag. 
Die Bekanntmachung vom 29. Dezember v. J. Nr. 668/12. 92. B. 2 — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 28 
für 1892 — wird hierdurch abgeändert. 
No. 352/1. 93. B. 2. v. Funck. 
  
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
dsfall benöthigten Hand- 
Nr. 21 zur Vorschrift über die Ausbewahrung und Behandlung der für den Krie 
zua borschites nicht in abewrn sondern in den Formationsorten der Truppen aufbewahrt 
werden, » 
Nr. 21 und 22 zur Kriegs-Verpflegungsvorschrift.
	        
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