Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
27. Jahrgang. Gerlin den 4. Februar 1893. Nr. 2.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 XN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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Nr. 22.
Anlegung von Trauer für den verstorbenen General der Infanterie zur Disposition v. Grolman.
Um das Andenken des verstorbenen Generals der Infanterie zur Disposition v. Grolman zu
ehren, welcher bis vor Kurzem an der Spitze des XI. Armeekorps gestanden und sich in allen
Dienststellungen im Kriege wie im Frieden hohe Verdienste erworben hat, bestimme Ich hierdurch,
daß sämmtliche Offiere des Armeekorps, sowie die Offiziere des 4. Garde-Regiments zu 3
à ja suite dessen der Verstorbene gestanden hat, drei Tage lang Trauer — Flor um den linken
Unterarm — anzulegen haben. Außerdem hat der kommandirende General des XI. Armeekorps
nebst einer von ihm zu bestimmenden Abordnung, sowie eine solche des 4. Garde-Regiments zu
Fuß — letztere bestehend aus dem Regiments-Kommandeur, einem Stabsoffizier, einem Hauptmann
und einem Lieutenant — an der Leichenfeier Theil zu nehmen. Ich beauftrage Sie, Vorstehendes
der Armee bekannt zu machen.
Berlin, den 26. Januar 1893.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Januar 1893.
bracht Vorstehende Allerhöchste Rabinets" Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee
gebracht.
No. 293/1. 93. A. 3. v. Kaltenborn.