Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Bezeichnung des Regiments Bezeichnung des Marsches 
  
Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm II. Marsch des Infanterie-Regiments von Treskow. Um 
(1. Schlesisches) Nr. 10 1800. 
Infanterie-Regiment Prinz Louis Ferdinand von Marsch des Infanterie-Regiments Jung-Bornstedt. 
Preußen (2. Megdeburgises Nr. 27 Um 1792. 
Kürassier-Regiment Kaiser Nikolaus I. von Rußland!Marsch, komponirt von Prinz August Wilhelm von 
(Brandenburgisches) Nr. 6 Preußen, Königliche Hoheit. 1749. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 8. Februar 1893. 
Vorstehende Allerhoͤchste Kabinete' Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die Märsche erhalten unter den Armeemärschen die Zahl 214 bis 223 für die Infanterie bz. 74 bis 
83 für die Kavallerie. 
Die Eisenbahn-Brigade, jedes Infanterie-, Kavallerie-, Feld- und Hußertillerie-Regiment, jedes Jäger- 
(Schützen-) und Pionier-Bataillon, jede Untekosfiierschule, die Fußartillerie-Bataillone Nr. 9 und 14 sowie 
die Haupt-Kadettenanstalt erhalten ein Exemplar der noch in Arbeit befindlichen Partitur der Märsche unent- 
geltlich zugewiesen. 
No. 574/1. 93. C. 3. v. Kaltenborn. 
Nr. 33. 
Einstellung von Offzieraspiranten bei den Train-Bataillonen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich unter Aufhebung der Ordre vom 12. Februar 1885, daß 
bei den Train-Bataillonen Offizieraspiranten eingestellt werden dürfen. Das Kriegsministerium hat hiernach 
das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 27. Januar 1893. 
Wilhelm. 
" .. Kalt 
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn 
Kriegezministerium. Berlin den 10. Februar 1893. 
Vorstehende Allerhöchste Rabineto“ Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 16/2. 93. A. 1. v. Kaltenborn. 
Nr. 34. 
# Größere Truppenllbungen im Jahre 1893. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppenübungen: 
1. Das VIII., XIV. und XVI. Armeekorps halt ö i 
für sich große Parude bps halten Manöver vor Mir ab. Jedes Armeekorps hat 
a) Bei dem VIII. Armeekorps fällt das in der Felddienst-Ordnung 2. Theil Ziffer 12 vor- 
gesehene Korpsmanöver gegen markirten Feind aus. dem XVI. A 6 findet an 
Stelle des Korpsmanbrbet a3 2. a#ee den balrmetlorp fia 
. gegen markirten Feind ein Korpsmanöver in zwei Parteien 
geteneinander statt. Demnächst haben die beiden Armeekorps viertägige Manöver gegen-
	        
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