Kriegsministerium.
Aenderungen in der L
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Nachstehend wird die Landwehr-Bezirks-Ein
Landwehr-Bezirke II. Dresden, I. Leipzig, II.
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Nr. 36.
Berlin den 6. Februar 1893.
f69 im Bereiche des XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps.
eilung, welche mit dem 1. April 1893 an Stelle der jetzigen
eipzig, Meißen und I. Dresden tritt, zur Kenntniß der Armee
gebracht.
Die Herausgabe der Deckblätter zur Anlage 1 der Wehrordnung bleibt vorbehalten.
— Hauptmeldeamt Verwaltungs-
Infanterie-Brigade. Landwehr-Bezirke. bz. (bz. Aushebungs-)
Meldeamt. Bezirke.
46 Großenhain Hauptmeldeamt Amtshauptmannschaft
. S# Sächs.) Großenhain Mopenhain
48 -- Hauptmeldeamt Stadt Leipzig
(4. Königl. Sächs.) Leipeig Leipzig Amtshauptmannschaft Leipzig.
Meißen Hauptmeldeamt Amtshauptmannschaft
eißen Meißen.
Der links der Elbe gelegene Theil der
64 Gaupimeld Start Dreze ücstayd.
.-·. Hauptmeldeamt mishaupimannschaft
(6. Königl. Sächs.). Dresden-Altstadt Dresden-Altstadt Dresden-Altstadt.
· Der links der Elbe gelegene Theilder Amts-
hauptmannschaft Dresden-Neustadt.
r Der 2 den Elbe gaie 4# der
*r Hauptmeldeamt tadt Dresden (Neustadt).
Dresden-Neustadt Dresden-Neustadt Der rechts der Elbe gelegene Theil der
No. 151/2. 93. A. 1.
Kriegsministerium.
v. Kaltenborn.
Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt.
Berlin den 9. Februar 1893.
Nr. 37.
Vorschrift für die Verwaltung der Pionier-Uebungsgelder.
Das Kriegsministerium hat unter dem 12. November v. J. eine neue „Vorschrift für die Verwaltung der
Pionier-Uebungsgelder“ herausgegeben. .
Diese Vorschrift wird den Königlichen Generalkommandos 2c. in der erforderlichen Anzahl von
Druckexemplaren mit Vertheilungsplan zugehen. .. . ..
« Demgemäß tritt die bisherige Pcholschrift. für die Verwaltung der den Pionier-Bataillonen über-
wiesenen Uebungsgelder vom 31. Januar 1884“ nebst den dazu ergangenen Abänderungen außer Gültigkeit.
Die neue Dienstvorschrift ist im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler
4& Sohn, Berlin 8W., Kochstraße Nr. 68— 70, erschienen und kann, bei unmittelbar aus der Armee
der Buchhandlung zugehenden Bestellungen, von dort zum Preise von 15 Pf. für ein geheftetes und von
25 Pf. für ein mit Einband versehenes Exemplar bezogen werden.
No. 839/2. 93. B. 1. v. Kaltenborn.