Kriegsministerium. Berlin den 16. Februar 1893.
Nr. 38.
Aenderung der Traindepot-Ordnung.
Seite 9, Anmerkung, Zeile 1. **# . „
Statt Feinen jährlichen Besichtigungen“ ist zu setzen „den Musterungen
Seite 11, Anmerkung. · «
«.8u streichet? ist „Pionier-Bataillone“ und statt „19. Mai 1891“ zu setzen „20. September 1892
Seite 29, §. 26, Ziffer 1. 4
Nach dem zweiten Absatz ist auszunehmen: · · »« .
„Die ergänzenden Bestimmungen für die Verwaltung des Feldgeräths bei den Pionier-Bataillonen
sind in dem besonders ausgegebenen Anhange enthalten.“
Seite 73, Zeile 6 von oben. 4
Statt „19. Mai 1891 (Nr. 228/5. 91. A. 4)“ ist zu setzen „20. September 1892“
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 102/1. 93 A. 4. v. Kaltenborn.
Kriegoministerium.
. BettindanFcbruarlduä
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 39.
Berichtigungen der Bekleidungs-Etats.
Gültig vom 1. April 1893 ab.
1. Etat 46. In der Erläuterung zu A. I. 3 und A. I. 97 ist die Zeile „100,0 cm rothe Nummerschnur“
zu ersetzen durch:
1,0 em ponceaurothes Tuch Nr. II T
zu Namenszügen und Kronen aufi " #
« den Schulterklappen. 5 4050 —..5|
Die Summen sind entsprechend zu berichtigen. Die Jahreseinheitssätze auf der 1. Seite des Etats
sind unter A. Bekleidungsslücke für Tuch zu erhöhen um 5 Pf. für die Unteroffizierchargen,
«««« · - ---Gemeincnchargen,
dagegenfür-dueubrtgcnAbmdungsgegcnständeuntdiealeichenBeträgezuermäßigcm
2.Etat(31.»s2.63.135h.«3u1sp.tr.«8bz.(he-Emt135h)s)1k.4degAI-schuinsB.h.Auskiismugg-
stuckepetPferdetftalgEtatgprettz2»-465Pf.undalsJahresenifchädigungNPf.ciuzutragelh
deggle«t«ch«enzulfd.Nr.«9bz.(bccEtat135b)Nt.5alöEtatspreis2.-i6.d’0Pf-,alsICth-H-
entlchadtgung28Pf.;dtcSummctftentsprechendzuberichtiqen.
3. Etat 64 bis 70. Unter Abschnitt B. b. Ausrüstungsstücke der Pferde sind zur ersten Zeile „Nummer
1—21 wie im Etat 63“ einzutragen in W Pfeide sin zur ersten Jeile,
Etatspreise a bei Revolverbewasfsnung 108 05 Pf.
b = Nevolver= und Lanzenbewaffnung 110 05
cKarabiner-. - 1s19
Jahresentschädigung zu u# .
- b.
u n n ½
14 04
- 14 --221
Die Summe ist hiernach zu berichtigen. 19 11
4. Etat 61 bis 70 und 135b
und. Die Jahreseinheilssätze auf der ersten Seite dieser Etats unter B u. Spalte
„für die übrigen Abfindungsgegenstände bz. Summe“ sind für ein den 7
bei Revolverbewaffnung
K n
Revolver= und Lanzenbewaffnun
Karabiner- ffnung um 18 Pf.
zu ermäßigen.
5. Etat 85 bis 88. Unter Erläuterungen zu A. I. V ist für 0,5 cm weißes Tuch 2c. zu :
i « «« ... ,. . cen.0,3(-m
weißes Tuch 2c. und Hier in den Spalten „für Tuch“ 2 Pf. statt 3 . die Sletenn sind zu
berichtigen. Dementsprechend ist auf der 2. und 3. Seite dieser Etats der Etatspreis des Mantels
für sämmtliche Chargen um 1 Pf. zu ermäßigen und die Summe zu berichtigen.