Kriegsministerium. Berlin den 2. März 1894.
Departement für das Invalidenwesen.
Wohlthätigkeit.
Aus den für 1893/94 fälligen Zinsen einer von einem Patrioten gegründeten Stiftung sind nachbenannten
Veteranen aus den Feldzügen von 1813/15 Geldgeschenke von je 60 .#Kx bewilligt worden, nämlich:
1. Kasimir Koza in Woritten, Kreis Allenstein,
2. Gottlieb Nölte in Neu-Holland bei Liebenwalde,
3. Johann Gottlieb Gimpel in Reipisch bei Merseburg,
4. Heinrich Hohl in Pattern, Kreis Jülich,
5. Christoph Rodewald in Eilte, Kreis Fallingbostel.
Diese Geschenke werden den Genannten dem Wunsche des Stifters gemäß zum 22. März d. J.,
dem Geburtstage Seiner Majestät des Hochseligen Kaisers und Königs Wilhelms I., durch die Militär-
Pensionskasse hier portofrei gezahlt werden.
Die Benachrichtigung der Empfänger von der stattgehabten Bewilligung hat auf Grund der gegen-
wärtigen Bekanntmachung durch die betreffenden Bezirkskommandos zu erfolgen.
No. 113/2. 94. C. 2. v. Spitz.
Kriegsministerium. Berlin den 5. März 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 59.
Bestellung auf Leinölfirniß und Wischstricke.
Der von der Artillerie-Werkstatt in Spandau für sämmtliche Truppentheile zu liefernde Bedarf an
Dr. Treumann'schem Firniß und an Mischstricken ist -s’* Vereinfachung des Geschäftsbetriebes bei dem
enannten Institut in größeren Mengen auf einmal und für Bataillone eines Regimentsverbandes, die den-
Hecben Standort haben, durch ein Bataillon zu bestellen.
No. 67/1. 94. A. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 7. März 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 60.
Ansgabe einer neuen Dienstvorschrift.
Die Dienstvorschrift
„Die Fahrzeuge der Munitions-Kolonnen der Feldartillerie" "
ist neu gedruckt worden und wird den in Betracht kommenden Stellen in der im Druuckvorschriften-Etat
festgesetzten Anzahl zugehen.
Dieselbe erhält im Druckvorschriften-Etat die Nr. 416. · *
Die in diesem Etat unter Nr. 85 aufgeführte Vorschrift „Beschreibung der Fahrzeuge der Munitions-=
kolonnen (8. Juli 1883)“ tritt außer Kraft.
No. 37/3. 94. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 13. März 1894.
Medizinal-Abtheilung.
r.
Abänderung der Nummer für die nenbearbeitete „Dienstanweisung 4 Beurtheilung der Militär-
Dienstfähigkeit 2c."“ im Druckvorschriften-Etat.
Die auf Seite 77 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1894 angekündigte Neuausgabe der „Dienstanweisung
zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit und zur Ausstellung von militärärztlichen Zeugnissen vom
1. Februar 1894" erhält die Nr. 415 des Druckvorschriften-Etats. *
Die in demselben unter Nr. 41 aufgeführte bisherige „Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-
Dienstfähigkeit und zur Ausstellung von Attesten vom S. April 1877“ tritt außer Kraft.
No. 349/3. 94. M. A. v. Coler.