Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

se zu Rr 16 dep 
  
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Kehranstalten, welche gemäß §. 90 der 
Wehrordnung zur Ausstellung von Jeugnissen über die 
Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen: 
1. Die mit ' bezeichneten Gymnasien und Progymnasien an 
Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher 
l. 
Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten un 
und c oder C. c (Neal-Gymnasium, Real# 
Progymnasium) mit obligatorischem Unterrich 
befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch 
Unterricht im Ohiechisch 
stellen, wenn letztere an dem für jenen Unterrich 
et A. b, B. 
chule, Real- 
t im Latein 
hren von dem 
en dispensirten Schülern auszu- 
  
t eingeführten 
Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nachmindestens 
einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer 
Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des ent- 
  
sprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
Die mit einem i bezeichneten Lehranstalten 
obligatorischen Unterricht im Latein. 
haben keinen
	        
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