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nachten, Ostern und Pfingsten oder während dieser Festtage — angetreten werden. Bei Benutzung von
Durchgangs= — D — Zügen sind Platzkarten zu lösen. " ·
ür die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gelten bieselben Bestimmungen mit der Maßgabe,
daß die Benutzung der Schnellzüge zu den Sätzen des Militärtarifs auch in der Woche nach Beendigung der
großen Herbstübungen ausgeschlossen ist. 6 “
Das Bedürfniß für die Benutzung von Schnellzügen ist seitens der Truppen auf den Urlaubspässen
der Mannschaften durch einen an hervortretender Stelle (etwa oben links) anzubringenden Vermerk:
„Benutzung von Schnellzügen“ zu bescheinigen.
No. 274/8. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1894.
Nr. 199.
Nachtrag zur Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie.
3 der Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie ist ein Nachtrag betreffend Ehrenpreise neu aufgestellt.
erselbe wird den betheiligten Stellen unter Umschlag zugehen.
Der Nachtrag kann bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W.,
Kochstraße 68—70, bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von 5 Pf. für das Exemplar
käuflich bezogen werden. Bei Bestellungen auf die Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie wird deeser
Nachtrag derselben unentgeltlich beigelegt.
No. 190/. 94. A. 5. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 2. August 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 200.
Aenderung der Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots. Theil II.
eite 3 Zeile 15. v. o. unterm Strich streiche in Spalte 1 „Stade“ und in Spalte 4 die „17.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 620/7. 94. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1894.
Bekleidungs-Abtheilung.
Nr. 201.
Aufrücken der Hauptleute 2c. in das Gehalt 1. Klasse.
Vom 1. August d. J. ab haben das Chargengehalt 1. Klasse zu beziehen die Hauptleute bz. Rittmeister:
rn“ Namer. Truppentheil bz. besondere Dienststellung.
1. Jufanterie und Jäger.
1. . Homeyer Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2.
2.Rehbach Infanterie-Regiment Graf Dönhoff (7. Ostpreußisches) Nr. 44.
3.Engelbrecht 2. Hannoversches Infanterie-Regiment Nr. 77.
4. v. Otterstedt 7. Türingisches Infanterie-Regiment Nr. 96.
5. v. Vallet des Barres Kompagnie-Chef bei der Haupt-Kadettenanstalt.
6. v. Frakenbers u. Ludwigs-1. Badisches Leib-Grenadier-Regiment Nr. 109.
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