Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

— 229 — 
nachten, Ostern und Pfingsten oder während dieser Festtage — angetreten werden. Bei Benutzung von 
Durchgangs= — D — Zügen sind Platzkarten zu lösen. " · 
ür die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gelten bieselben Bestimmungen mit der Maßgabe, 
daß die Benutzung der Schnellzüge zu den Sätzen des Militärtarifs auch in der Woche nach Beendigung der 
großen Herbstübungen ausgeschlossen ist. 6 “ 
Das Bedürfniß für die Benutzung von Schnellzügen ist seitens der Truppen auf den Urlaubspässen 
der Mannschaften durch einen an hervortretender Stelle (etwa oben links) anzubringenden Vermerk: 
„Benutzung von Schnellzügen“ zu bescheinigen. 
No. 274/8. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1894. 
Nr. 199. 
Nachtrag zur Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie. 
3 der Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie ist ein Nachtrag betreffend Ehrenpreise neu aufgestellt. 
erselbe wird den betheiligten Stellen unter Umschlag zugehen. 
Der Nachtrag kann bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., 
Kochstraße 68—70, bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von 5 Pf. für das Exemplar 
käuflich bezogen werden. Bei Bestellungen auf die Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie wird deeser 
Nachtrag derselben unentgeltlich beigelegt. 
No. 190/. 94. A. 5. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 2. August 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 200. 
Aenderung der Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots. Theil II. 
eite 3 Zeile 15. v. o. unterm Strich streiche in Spalte 1 „Stade“ und in Spalte 4 die „17. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 620/7. 94. A. 4. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1894. 
Bekleidungs-Abtheilung. 
Nr. 201. 
Aufrücken der Hauptleute 2c. in das Gehalt 1. Klasse. 
Vom 1. August d. J. ab haben das Chargengehalt 1. Klasse zu beziehen die Hauptleute bz. Rittmeister: 
  
  
  
rn“ Namer. Truppentheil bz. besondere Dienststellung. 
1. Jufanterie und Jäger. 
1. . Homeyer Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2. 
2.Rehbach Infanterie-Regiment Graf Dönhoff (7. Ostpreußisches) Nr. 44. 
3.Engelbrecht 2. Hannoversches Infanterie-Regiment Nr. 77. 
4. v. Otterstedt 7. Türingisches Infanterie-Regiment Nr. 96. 
5. v. Vallet des Barres Kompagnie-Chef bei der Haupt-Kadettenanstalt. 
6. v. Frakenbers u. Ludwigs-1. Badisches Leib-Grenadier-Regiment Nr. 109. 
dor 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.