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Armee - Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
28. Jahrgang. gerlin den 1. September 1894. Nr. 20.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Anderweite Benennung des 1. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 31.
9“p bestimme in Verfolg Meiner Ordre vom 27. Januar 1889, daß das 1. Thüringische Tafanterie= Re Megiment
r. 31 fortan den Namen Infanterie-Regiment Graf Bose (1. Thüringisches) Nr. 31 führt. riegs=
ministerium hat diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen.
Cowes an Bord M. V. „Hohenzollern“ den 11. August 1894.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 22. August 1894.
Vorstehende Allerhöchste Zabinets Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 312/8. 94. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 216.
Garnisonveränderungen.
Auf den Mir erstatteten Bericht bestimme Ich, daß im Anschluß an die Verlegung des II. Bataillons
1. #eb Grenadier-Regiments Nr. 109 verlegt werden:
Badische Train-Bataillon Nr. 14— o ne Traindepot und Fußartillerie-Bespannungsabtheilung
— arlsruhe (Gottesaue) nach Dur
2. die III. Abtheilung 1. Badischen en Nr. 14 von Mannheim nach Karls-
ruhe (Gottesaue).
An Bord M. B. „Hohenzollern“ den 16. August 1894.
Wilhelm. 6
·»· Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 23. August 1894.
Borstehende Allerhöchste Zabinete Ordre wird im Verfolg der Bekanntmachung vom 30. Juni d. J.
— No. 8 1 — (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 167) hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 10/, "(r# * z Bronsart v. Schellendorff.