Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
28S. Jahrgang. Berlin den 20. November 1894. Nr. 27. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Vlattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 271. 
Straf= und Beurlaubungsbefugnisse des Direktors der Militär-Telegraphenschule. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag verleihe Ich hiermit in Abanderung der Ordre vom 13. Januar 1887 dem 
Direktor der Militär-Telegraphenschule die Disziplinarstrafgewalt und die Beurlaubungsbefugniß eines selbst- 
ständigen Bataillons-Kommandeurs. Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 30. Oktober 1894. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. November 1894. 
Vorstehende Allerhöchste ZabineteOrdre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 55/11. 94. A. 6. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 272. 
Vertretung des Inspekteurs der Jäger und Schützen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Vertretung des Inspekteurs der Jäger und Schützen 
bei dienstlicher Abwesenheit, Urlaub, Krankheit 2c., oder wenn die Stelle vorübergehend nicht Eesenn ist, sowohl 
in der Eigenschaft als Inspekteur wie als Führer der Geschäfte des Kommandos des Reitenden Feldjäger-Korps 
obne * steis auf den Kommandeur der 3. Garde-Infanterie-Brigade beziehungsweise dessen Stellvertreter 
ergehen soll. 
Neues Palais, den 15. November 1894. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 17. November 1894. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete- Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 333/11. 94. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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