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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
28S. Jahrgang. Berlin den 22. Dezember 1894. Nr. 30.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Vlattes beträgt 1 4 50 A. Abonnirt kann werden Guwerbald bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstra
Bei Letterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blaites; der Preis derselben richtet / 6 nach der Anzahl
der r Drudbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A ber echnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefsert auch nur auf einer Seite bedruckte, In
Einkleben in die Akten beeigete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition, zu beziehen.
Nr. 301.
Anderweite Benennung des 1. Westfälischen Husaren-Regiments Nr. 8.
Ich bestimme, daß das 1. Westfälische Husaren-Regiment Nr. 8 sortan den Namen „Husaren-Regiment
Kaiser Nikolaus II. von Nußland (1. Westfälisches) Nr. 8“ führen soll, und beauftrage Sie, diese Meine
Bestimmung der Armee bekannt zu machen.
Neues Palais den 17. November 1894.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 18. Dezember 1894.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee oebracht
No. 439/12. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. «
Nr. 302.
Kriegoministerium. Berlin den 18. Dezember 1394.
Uebungen des Beurlanbtenstandes 1895/96.
Um die Gestellungsbefehle den 1895/96 zur Uehung ginzuiehenden Mannschaften des Veurlaubiensiandes so
frühzeitig als möglich übermitteln zu können und dadurch den Einzuberufenden Gelegenheit zu geben, ihre
Verufprerhältuisse zarsprechend u regeln, wird — vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen fu r
die Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatslahre 1895/96 — in der Anlage eine „Zusamm
siellung über 7 voraussichtlichen Umfang der Uebungen der Reserve und Landwehr im Etatsjahre Es
ekannt szna
Ersatzreservisten werden bei jedem Armeekorps 40 zu einer 1. (zehnwöchigen) und 40 zu einer
2. — Uebung behufs Ausbildung im Krankenwartedienst einzuziehen sein.
No. 961/11. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.