Nr. I1.
Erleichterung der feldmarschmäßigen Belastung der Infanterie.
Ich bin auf Grund Meiner eigenen Wahrnehmungen sowie der Berichte, welche die Generalkommandos über
die letzten Herbstübungen erstattet haben, zu der Ueberzeugung gelangt, daß die feldmarschmäßige Belastung
der Infanterie dringend einer wesentlichen Erleichterung bcbanl. Ich halte das, was bisher in dieser Hinsicht
geschehen, nicht für genügend, um die Marsc= und Gefechtskraft Meiner Infanterie in dem Maße zu steigern,
wie dies die heute an dieselbe zu stellenden Aufgaben fordern, und beauftrage Sie daher, Mir schleunigst noch
weitere auf die Erleichterung der Infanterie abzielende Vorschläge zu unterbreiten.
Berlin den 27. Januar 1894.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Januar 1894.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete: Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 745/1. 94. K. M. Bronsart v. Schellendorff.
r. 12.
Schießauszeichnungen.
Ich bestimme, daß die Schützenabzeichen der Infanterie, der Jäger und Schützen, wie der Nioniere und
Eisenbahntruppen, fortan die #iom wvon Fangschnüren nach beifolgenden Proben haben. Gleiche Abzeichen
sind auch bei den anderen Waffen, in welcher Hinsicht Ich Vorschlägen des Kriegsministeriums entgegensehe,
zur Einführung zu brigzen.
Es gereicht Mir zur Freude, in den neuen Abzeichen der Armee ein sichtbares Zeichen Meiner
Anerkennung r die Leistungen im Schießdienste zu gewähren. Ich halte Mich überzeugt, daß diese Bethätigung
Meines Interesses an dem genannten, für die kriegomäßige Ausbildung besonders wichtigen Dienstzweige stets
ein erhöhter Ansporn für die weitere Förderung desselben sein wird.
Berlin den 27. Januar 1894. „
Wilhelm.
!#½m—" Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Januar 1894.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch mit folgenden Bemerkungen zur Kenntniß
der Armee gebracht:
1. Die Mittheilung der Proben der Fangschnüre wird demnächst erfolgen.
2. Die Ablegung der bisherigen und die Anlegung der neuen Schützenabzeichen ist alsdann bei der
Infanterie, den Jägern und Schützen, den Piobteren und Eisenbahntruppen zu bewirken.
3. Hinsichtich der Einführung gleicher Abzeichen bei den anderen Waffen bleibt weitere Mittheilung
vorbehalten.
No. 430/1. 94. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.