Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

3. Die Höhe der vom 1. Mai ab einzuhaltenden Gehaltsabzüge: 
a) zur Wittwenkasse, 
b) -Kleiderkasse, 
c) = Regimentsmusikkasse, · 
d) für die Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine, 
ee) zur Einkommensteuer nur für die Stammoffiziere · 
ist dem Lehr-Infanterie-Bataillon spätestens 14 Lage vor dem Eintreffen der Offiziere 
mitzutheilen. 
In dieser Mittheilung sind ferner anzugeben: · 
OdieReiietagenachPotsdamderfürdieUebungszeitkommandtrten Ofsikierk 
g)bis welchem Tage die Hauptleute die Nation von ihrem Truppentheil beziehen werden, 
b) ob das Pferdegeld der Hauptleute in dem monatlichen Betrage von 16,66 .„K. zur Aus- 
zahlung gelangen oder bei der Kasse angesammelt werden soll, · 
i) ob weitere Gehaltsabzüge zur Deckung von Pferdegeldvorschüssen einzubehalten sind. 
Aden als die voraufgeführien Abzüge werden vom Lehr-Infanterie-Bataillon nicht ein- 
ehalten. 
Die nach der Gehaltszahlung am 1. April in den Truppenkassen vorhandenen Bestände an 
Wittwenkassen= und Kleiderkassenbeiträgen sowie Lebensversicherungsprämien der zum Stamm 
waendire Offiziere sind dem Lehr-Infanterie-Bataillon bis zum 16. desselben Monats ein- 
zusenden. 
Nach Rückkehr der Offiziere zu ihren Truppentheilen werden die unter 3 a bis d bezeichneten, in 
er Kasse des Lebr-Infamtele Bakalllone vorhandenen Gehaltsabzüge und die angesammelten 
ferdegelder den Truppentheilen überwiesen. 
die etatsmäßigen Pferde der Hauptleute sind #um Lehr-Infanterie-Bataillon und zurück zum 
ruppentheil bis zur Station Wildpark bz. von dieser für Rechnung der Militär-Fonds mit der 
eisenbahn zu befördern. 
die Zulagen, welche den Unteroffizieren und Mannschaften aus dem Ersparniß= 2c. Fonds ihrer 
ruppentheile gewährt werden (siehe Bemerkung 2 auf Anlage), zahlt das Lehr-Infanterie- 
gataillon am Schlusse jedes Monats vorschußweise. Die Erstattung und Einziehung erfolgt wie 
zu IV. 4 angegeben. 
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