Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Kriegsministerium. Berlin den 22. Februar 1894. 
Nr. 37. 
Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit und zur Ansstellung von militär- 
ärztlichen Zeugnissen. 
Die „Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit und zur Ausstellung von militärärztlichen 
Jäuguisen= is neu bearbeitet und wird den Kommandobehörden 2c. in der erforderlichen Zahl von Exemplaren 
nebst Vertheilungsplan demnächst zugehen. 
Die Vorschrift erscheint im Verege der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Berlin SW., Kochstraße 68—70, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 1 —#., 
gebunden 1 K. 20 Pf. das Exemplar. 
No. 1567/2. 94. M. A. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. Februar 1894. 
Nr. 38. — 
Trausport von Militãrgut auf Eisenbahnen. 
Im Sinne des §. 37,6 der Friedens-Transport-Ordnung sind nur diejenigen von ribatersonen aufgegebenen 
Gegenstände als Militärgut zu betrachten und zu den Sätzen des Militärtarifs zu befördern, welche sich 
schon vor der Aufgabe zur Bahn im Eigenthum oder im Besitz der Militärverwaltung befunden haben. 
No. 153/2. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. Februar 1894. 
Medizinal-Abtheilung. 
Nr. 39. 
Nichtgewährung der Krankenlöhunng an Mannschaften der Schutztruppe bei der Lazarethaufnahme. 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß den nach Deutschland beurlaubten Angehörigen der Kaiserlichen 
Schutztruppe für Deulsch Ostaseika in Erkrankungsfällen während ihrer Lazarethbehandlung Krankenlöhnung 
nicht zu zahlen ist. 
No. 673/2. 94. M. A. v. Coler. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. Februar 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 40. 
Ausstattung der Kriegsschüler mit Feldflaschen. 
Die Kriegsschüler der Infanterie, Fußartillerie, Pioniere und Eisenbahn-Regimenter sind fortan auch mit 
Feldflaschen auszustatten. 
Die Beilage III zur Kriegsschul-Instruktion vom 1. Juli 1882 ist dementsprechend zu vervollständigen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 77/2. 94. A. 3. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. Februar 1894. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 41. 
Choralbuch zu dem Evangelischen Militär-Gesang= und Gebetbuch. 
- Jee der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn hier, Kochstraße Nr. 68—70, ist 
veben erschienen: 
„Choralbuch zu dem Evangelischen Militär-Gesang= und Gebetbuche für das deutsche Kriegsheer. 
Auf Veranlassung und mit Senehgung des Königlichen Kriegsministeriums.“ Armee-Vorzugspreis bei un- 
mittelbarer Bestellung 1,20 .K. (Ladenpreis 1,50 Ac.) 
No. 72/1. 94. C. 3. · v. Spitz.
	        
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