Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

Die Zahl der alljährlich zur Kriegsakademie zu lommandirenden Offiziere wird von 300 auf 400 
erhöht. Gleichzeitig werden bei dieser Anstalt 3. Parallel= Sen veingercchtet (für 1895/96 zunächst 
Cöms Ie vom 1. Oktober 1895 ab unter Vermehrung der Zahl der bisher Kommandirten um 34). 
Die Zahl der zur Haupt-Kadettenanstalt aus dem Frontdienst als Erzieher zu kommandirenden 
Leeutenants wird von 22 auf 30 erhöht. 
. Mit den zum Besuche des gegenwärtigen unteren Lehrganges der vereinigten Artillerie= und 
Ingenieurschule kommandirten Offizieren der Fußartillerie wird auch 1895, weiterhin versuchsweise, 
en gehrkerus bei der Fußartillerte-Schießschule nach näherer Anordnung des Kriegsmimsteriums 
abgehalten 
Deiese Bestimmungen treten, sofern nicht ausdrücklich vorstehend für einzelne Maßregeln abweichend 
verfügt ist, mit dem 1. April 1895 in Kraft. 
Das Kraegminssterium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 30. März 1895. » 
Wilhelm. 
— 
—m- — 
#t 
1 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. März 1895. 
brach Vorstehende Allerhoͤchste Kabinets: Ordre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee 
gebracht: 
I. Anusführungs-Bestimmungen. 
u 1b. Zur Bestreitung der Kosten für die erste Ausstattung neuer Meldeämter mit Formularen 
und senl, Büreaubedürfnissen neehen besondere Mittel nicht zur Verfügun 8 
Zu le. Die aktiven Hauptleute 2. Klasse beziehen neben dem Gehalte eine Dienstzulage von 
720 A. inru 
cken Hauptleute 2. Klasse nach ihrem Dienstalter zum Genusse des Gehalts 1. Klasse heran, so 
erhalten l den Mehrbenag gegen das Gehalt 2. Klasse, unter Fortfall der Dienstzulage, über den Etat, 
um Garnisondienst — außer zur Vertretung des Garnisonältesten und zum n henb en — 
dürfen die Osfiziere der Vekleidungsämter nicht herangezogen werden. 
Die veränderten Etatsstärken der vorhandenen sowie die Etatestärken der neu zur 
Ausstellung 12. ud Bespannungsabtheilungen für Fußartllerie gehen aus den vom 1. Oktober 1895 ab 
Güluigkeit habenden Friedens-Verpflegungs-Etats für die Train-Bataillone Nr. 4, 15, 16 und 25 hervor. 
ur Regelung der veränderten Etatsstärken bei den Train-Bataillonen Nr. 14 und 15 geben zum 
1. Oktober 1895 ab: 
a) das Train-Bataillon Nr. 14: 
1. an das Nr. 16: 
    
2 Gefreite), 
25: 
     
b) das Train-Bataillon Nr. 15: 
1. an das Krain-Bataillon Nr. 4: 
1 Sergean 
1. an das inan Nr. 25: 
2 Reiipferde
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.