Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Kriegsministerium. Berlin den 23. April 1895. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 114. 
Neue Post- und Eisenbahnkarte. 
Im Kursbureau des Reichs-Postamts ist eine neue Ausgabe der in den Jahren 1886 bis 1890 erschienenen 
Post= und Eisenbahnkarte des Deutschen Reiches in 20 Blättern (Maßstab 1: 450 000) angefertigt worden. 
Der Verlag ist dem Berliner Lithographischen Inslitut von Julius Moser (Berlin W. Potsdamer- 
straße 110) übertragen, von welchem die Karte zum Preise von 2 Mk. für das unausgemalte Blatt, und von 
2.25 K. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen im Wege des Buchhandels bezogen werden kann. 
Der Preis der ganzen Karte beträgt 35 .X. für das unausgemalte und 40 . für das ausgemalte Exemplar. 
No. 758/1. 95. B. 3. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 25. April 1895. 
Medizinal-Abtheilung. 
Nr. 115. 
Ausgabe eines Nachtrags zum Arzneibuch für das Deutsche Reich. 
Odiger Nachtrag ist in R. v. Deckers Verlag (G. Schenck) hierselbst, Terusalemerstraße 56, erschienen und 
wird den betheiligten Stellen von der Druckoorschriften-Verwaltung in entsprechender Anzahl zugesandt werden. 
Der Ladenpreis für ein Exemplar dieses Nachtrags, welcher im Wege des Buchhandels begzogen 
werden kann, beträgt 50 Pf. 
No. 772/4. 95. NM. A. v. Coler. 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 1. Mai 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 116 
Abänderung und Ergänzung der Feldgendarmerie-Ordnung. 
Inm 5. 2, letzte Zeile auf Seite 9, ist „Januar“ in „Dezember“ abzuändern und im §. 5,#, dritter Absatz, 
vierte Zeile hinter „Fouragirleinen“ — „Tränkeimer“ einzuschalten. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
In Vertretung. 
No. 433/4. 95. A. 3. Welter. 
Klriegsministerium. Berlin den 1. Mai 1895. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 117. 
Ausgabe eines vierten Nachtrages zur Besoldungsvorschrift für das Preußische Heer im Frieden. 
Der vierte Nachtrag zu der bezeichneten Vorschrift wird den in Betracht kommenden Stellen in der 
erforderlichen Zahl von Abdrücken unter Umschlag zugehen. 
Der Verkaufspreis der Vorschrift bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Kochstraße 68—70 SW. hier, von 1.4K. für das geheftete Exemplar (vergl. Verfügung vom 12. März 1889 — 
A. V. Bl. S. 71 —) erhöht sich für: 
die Deckblätter 1 bis 357 005 Pf. 
1 
den Nachtrag l um. ......·0- 
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- - III. 35 2 
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· beträgt somit im Ganzen 1. A. 60 Pf. 
Das kartonirte Exemplar (in Pappband mit Leinwandrücken) kostet 1 K. 75 Pf. 
No. 1035/4. 95. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
	        
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