Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
29. Jahrgang. Herlin den 17. Jannar 1895. Nr. 1. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: Cußerhald bei den 
Post . 
  
  
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäbigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 1. 
Aenderungen der Kavallerie-Ausrüstung. 
Ich bestimme hierdurc: ·- 
1. Der Karabiner ist von der Kavallerie am Sattel hinter dem rechten Schenkel des Reiters, senkrecht 
zur Erde hängend, zu tragen, der Degen gleichfalls am Sattel hinter dem linken Schenkel des 
eiters. 
Der Ang am unteren Ringband des Degens kommt in Wegfall, desgleichen der Schleppriemen 
am Koppel. 
Zur besseren Unterbringung der Belleidungsgegenslände des Kavalleristen auf dem Pferde werden 
Hülfstaschen aus Segeltuch, welche an der unteren Fläche der Packtaschen zu befestigen sind 
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ingeführt. 
Die Umänderungen beziehungsweise Beschaffungen erfolgen nach Maßgabe der Mir vorgelegten 
,groben und der verfügbaren Mittel. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 10. Januar 1895. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
4. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 14. Januar 1895. 
Vorstehende Allerhöchste Babinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß weitere Ausführungsbestimmungen sowie die Proben nachfolgen werden. 
No. 179/1. 95. A. 3. Bronfart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 5. Januar 1895. 
Nr. 2. 
Verlegung der IV. Abtheilung Nassauischen Feldartillerie-Regiments Nr. 27. 6 
Mit Bezug auf Berlage 1 zur Allerbôten Rabinete-Ordre vom 11. August 1893 — Armee-Verordnungs- 
Blatt Seite 206 — wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die Verlegung der oben genannten, 
sarthag im Lager „Truppenübungsplatz Darmstadt“ untergebrachten Abtheilung nach Mainz zum 1. Juli d. J. 
attfindet. 
No. 627/12. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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