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Kriegsministerium. Berlin den 14. Mai 1895.
Nr. 126.
Abänderung des §. 13 der Dienstordnung für das Militär-Reitinstitut.
Die Eisenbahn-Beförderung der etatsmäßigen und der für Rechnung des Militärfonds mitgenommenen über-
etatsmäßigen Pferde der zum iltär-Rietinstit kommandirten Sn fiziere hat künftig nur noch auf Grund
von Militärfahrscheinen stattzufinden.
emgemäß ist in Ziffer 2 des F. 13 der Dienstordnung für das Militär-Reitinstitut der zweite
Satz von „Sind“ bis „mitzugeben“ zu streichen.
Hecblatt wird nicht ausgegeben.
Im Auftrage.
No. 42/4. 95 A. 3. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Mai 1895.
Nr. 127.
Berichtigung der tabellarischen Uebersicht der bei der Loofung im Jahre 1894 gezogenen höchsten
Loosnummern rc.
Auf Grund nachträglicher bezüglicher Meldungen son in der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im
Jahre 1894 gezogenen höchsten Loosnummern 2c. felgende Aenderungen vorzunehmen:
Die Abschlußnummer des Aushehungebeetn Dillenburg ist auf 390, die höchste Loosnummer des
Aushebungohezt Norder-Dithmarschen auf 364 festgesetzt
im Aushebungsbezirk Solingen ist die Wisen nner des Jahrgangs 1872 — nicht 1873 —
auf Nr. 1355 hinaufgerückt.
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Im Auftrage.
No. 40 3/5. 95. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Mai 1895.
Medizinal-Abtheilung.
Nr. 128.
Ergänzung und Aeuderung der Krankenträger-Ordnung.
I. Als Beilage 5 ist neu erschienen „Die Anleitung zur Herstellung von Zelten zur berthergeherden Unter-
bringung von Verwundeten auf dem Schlachtfelde vermittelst der tragbaren Zelt-Ausrüstun
Die erforderlichen Abdrücke werden den betheiligten Stellen unter Umschiag Kggehen.
Bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee kann diese Beilage zum Preise von 15 Pf. für das
Exemplar bei der SKhaiglichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Soyn hierselbst — SW. Koch-
straße 6#—0 — käuflich bezogen werden.
1 Der Verkaufspreis der Vorschrift, heinchtetch der hierzu erschienenen Beilagen ## und 5, beträgt
nunmehr t 85
h gee 5r%0 das Exemplar.
II. In der Krankenträger-Ordnung sind folgende Aenderungen vorzunehmen:
1. Seite VI, V. Theil schalte hinter Beilage ein:
Iiilage 5 zu §. 32, 7. Zelte aus der tragbaren * Assrüstung. . . . Seite 105“.
1, Anmerkung *) zu 8. 2, 1, Zeile 2 setze # 312 „
Seite 5, §. 2, 1, Zeile 1 und 2 von oben setze für Slnet. Reglement „Bekleidungsordnung
— I. Theil —, sowie Bekleidungs= und Ausrüstungs-Nachweisung“.
Seite 5, §. 5, 4 erhält folgenden Zusatz:
„Ob unter besonderen Verältassen bei einzelnen Truppentheilen der Unterricht bereits
während des Sommers des ersten ienstjahres stattzufinden hat, bestimmen gleichfalls die unter 1
erwähnten Kommandobehörden
Säern 5, §. 5,0 Zeile 1 und 5 von oben setze für Lazarethgehülfenlehrlinge „Lazarethgehülfen-
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