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6. Seite 5 und 4 §. 5, 10 erhält an Stelle der jetzigen folgende #eltg-
it den Hoboisten rc. des — —* sind Wiederholungen vorzunehmen, in
gatereino Jahren nur bei freiwilliger
eite 10, §. %% Zeile 6 bis 9 von *2 Keige die Worte Dier, bis „machen.*“)“, sowie in
der zugghorigen Anmerkung **) die Worte *!t bis „beacht
Der zu dieser Anmerkung bisher gehörige Kweit auf Abschnitt X der Schießvorschrift
kr die, e (vergleiche A#ne:,Verosdounhe latt für 1893, Seite 53) tritt nunmehr der
nmerkung
Seite * 8 32 ahänt am Schlusse folgenden neuen Absatz:
Sobald genügend viel tragbare Zelt-Ausrüstungen von Verwundeten und Gefallenen
zur Deücsoo stehen, sch 6c lägt zum Zwecke der vorübergehenden Unterbringung von Verwundeten
die Nheroß Vecruel Zaites wuchmureeitt der tragbaren 8
gegebenen Mleitung au
–
r
9
elt-Ausrüstungen nach der in Beilage 5
9%
auf.
Den Platz für die Aufstellung dieser Zelte, sowie die Zahl und Art der letzteren eimme
der 1. Stabsarzt.“
Deckblätter vrwerden nicht ausgegeben.
No. 25786/4. 95. M. v. Coler.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Mai 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 129.
Ausgabe 2c. von Schußtafeln.
De Schußtofeln
— für, die 12 cm Kanone mit 12 cm Granaten C/80 und C/73, 12 cm Schrapnels und 12 cm Schrap-
·/80 —
Nr. 98 — e 4h 12 cm Kanone mit 12 cm Granaten C/80 und C/88 a./A., sowie 12 cm Schrap-
Nr. 95 — für, de hee 12 e Kanone mit 12 cm Granaten C/80 und C/88 a./A., sowie 12 cm Schrap-
Nr. 15b — wels 2ç% 4n Thurm-Haubitze
zum Sammelheft der Schußtafeln und 6 Sechnomigen Gebrauchsschußtafeln sind im Druck erschienen und
men den betheiligten Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken unter Umschlag
ugehen
dus Dagegen treten außer Kraft:
die biaber gültigen Schußtafeln Nr. 8 und ga für die 12 cm Kanone bz. schwere 12 cm Kanone,
fern
di Szst. W ½ für die 21 cm Thurm-Haubitze St., sowie die Schußtafeln Nr. 19 und
f örser
zum me v und die gleichnamigen Gebrauchsschußtafeln.
No. 452/5. 95. A. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Mai 1895.
Militär-Oekonomie-Departement. 1
Nr. 130.
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1894 verabreichten Naturalien.
Nach den auf Grund des §. 156 des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im
Biieden dem Kriegsministerium #ugegangenen Berichten der Generalkommandos sind im Jahre 1894 im
anzen 9 L Weschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen verausgabten Naturalien vorgekommen.
Davon sind 3 über VBrot beim I., VIII. und X. Armeelorps als begründet anerkannt worden; die
übrigen 6, von welchen sich 3 beim Gardekorps, VII. und VIII. Armeekorps auf Brot und 3 beim XVI. Armee-
korps auf Fourage beziehen, haben sich als nicht begründet erwiesen.
No. 127/4. 95. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.