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Nr. 133.
Einführung neuer Proben von Ausrüstungs= und Bekleidungsstücken.
Auf den Mr geboltenen Vortrag bestimme Ich:
1. Bei
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der Infanterie und den Jägern (Schützen) sind:
a) die Helme und Tschakos — unbeschadet der bezüglich der Beschläge und der Zierarten zur
Zeit bestehenden Verschiedenheiten —,
b) die Tornister,
J) die Patronentaschen für Gemeine,
d) die Leibriemen,
ec) die Hemden,
1) die Unterhosen
für die Folge nach den von Mir genehmigten Proben. zu beschaffen bz. anzufertigen.
Die Probe der Hemden E auch für die gesammien übrigen Truppen, die der
Unterhosen für die übrigen Fußtruppen maßgebend.
Bei den sämmtlichen Fußtruppen erhalten die Waffenröcke getheilte Schöße sowie an den
Aermeln einen Schlitz zum Auf= und Zuknöpfen des unteren Aermels. Auch werden die Waffen-
röcke im Allgemeinen weiter, die Kragen an denselben um einen halben bis einen Zentimeter
niedriger und etwa einen Zentimeter weiter, als bisher üblich, angefertigt und verpaßt.
. Die aus Vorstehendem sich ergebenden Aenderunzen in der Ausrüstung und Bekleidung der
K#ruppen gelangen zur Ausführung, soweit die Mittel hierzu verfügbar sind. — sind die
Aenderungen bei den Ausrüstungsstücken derart durchzuführen, daß die Bataillone für die Kriegs-
lärke jederzeit in sich gleichmäßig ausgestattet sind. Nur bei den für die Ersatz-Bataillone bz.
Abtheilungen niedergelegten Ausrüstungsstücken kann während der Uebergangszeit über Ver-
chiedenheiten hinweggesehen werden.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
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Neues Palais, den 25. Mai 1895.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 28. Mai 1895.
1.
Ausführungsbestimmungen.
Den Königlichen Generalkommandos werden die für ihre Sammlungen bestimmten Proben und
zwar
eines 2E— mit zugehörigen Ueberzügen, sowie Haarbuschtrichtern,
"* Tornisters für Infanterie mit zugehörigem Zeltzubehörbeutel, Kochgeschirr= und Mantel-
riemen,
: Dachsfelltornisters für Jäger,
einer Patronentasche für Gemeine,
eines Leibriemens mit Schloß und Seitengewehrtasche,
* Hemdes,
einer Unterhose,
eines Waffenrockärmels mit Schlitz —
durch das Militär-Oekonomie-Departement sogleich nach Fertigstellung zugehen.
Die Riemen an den Proben werden sämmtlich aus schwar zore Leder hergestellt;
die Bestimmung, nach welcher die Grenadier-Bataillone der Garde-Infanterie= und Grenadier-
Regimenter Nr. 1 — 12 weißes Lederzeug tragen, erfährt hierdurch keine Aenderung.
Die für die Truppentheile erforderlichen Proben der Ausrüstungsstücke und des Hemdes gelangen
mit Versendungsplan zur weiteren Vertheilung von der diesseiligen Bekleidungs-Abtheilung an
die Bekleidungsämter unmittelbar zur Ausgabe. Wegen Herstellung der Nachproben zu den
Unterhosen und Waffenrockärmeln wird ausf §. 2 Ziffer 3 der Bekleidungsordnung 1 Bezug
genommen.