Kriegsministerium. Berlin den 2. Juli 1895.
Nr. 167.
p Aenderungen und Ergänzungen des Entwurfs zur Kassenordnung für die Truppen.
1. Waragraph 8 Ziffer 2 erhält im zweiten Satz folgende Fassung: " 4
„Kleinere Bestände bis gim 6H nabtgloge . 300 .KX. dürfen zwar bis zur nächsten Kassen-
öffnung außerhalb der Kasse verbleiben, sie müssen aber gleich nach dem Empfange in den
Kassenbüchern vereinnahmt werden.“
2. §. 10 Ziffer 2 erhält nach dem ersten Satz folgende Einschaltung: " ·
„Erscheint der zur Kasse bestellte Empfangsberechtigte nicht, so wird auf seine Kosten die Zahlung
am selben Tage durch Postsendung bewirkt. Das persönliche Ueberbringen des Geldes an den
Empfangsberechtigten ist dem Zahlmeister und dessen Unterstellten verboten.“
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 805/6. 95. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 18. Juni 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 1
68.
Bekanntmachung des Gesammtoerzeichnisses derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehr-
ordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die geelähigmng für den einjährig-freiwilligen Dieust
berechtigt sind.
Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes ist in besonderer Anlage der Erlaß des Herrn
— Reichskanzlers vom 11. Juni 1895, betreffend diejenigen Lehranstalten, welche gemäß 5. 90 der Wehrordnung
#er Austellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechiigt sind,
eigefügt.
No. 536/6. 95. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 169.
Ausgabe der Schußtafel Nr. 14a für die lange 15 cm Kanonc mit Granaten C/88 und
Schrapuels C/90,92.
Die Schußtafel Nr. 14 a für die lange 15em Kanone mit Granaten 6/88 und Schrapnels C/90/92 zum
Sammelheft der Schußtaseln und die gleichnamige Gebrauchsschußtafel sind im Druck erschienen und werden
den betheiligten Kommando= rc. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken unter Umschlag zugehen.
No. 643/6. 95. A. 5. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 4. Juli 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 170.
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung für eine Fuhrparkkolonne.
Die Ausrüstungs-Nachweisung für eine Fuhrparkkolonne ist neu gedruckt worden und wird den in Betracht
kommenden Dienststellen in der erforderlichen Angahl zugehen. Dieselbe erhält im Druckvorschriften-Etat die
Nr. 471. Die in diesem Etat unter Nr. 140 aufgeführte gleiche Ausrüstungs-Nachweisung tritt außer Kraft.
Im Auftrage.
No. 67/7. 95. A. 4. Draudt.