Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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zurückbehaltenen Unteroffiziere und Mannschaften befinden, gegen solche neuester Probe zur selben Ze 
— 175 — 
1 Hoar Hushanbsube von grauem Tuch (dem Unteroffizier 2 Paar neue Lederhandschuhe), 
2 Paar 
1 Paar lederne Schnürschuhe, ) neue, 
3 Paar Sohlen mit Fechen, 
1 Hemden, neue M/95, 
1 Felm mit Zubehör / (ohne Haarbusch, aber mit Helmüberzug, die 12 Grenadier= 
egimenter außer den Schurpenketten die Kinnriemen), 
1 Tornister mit iSbehör /0 
1 Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß A /95, 
3 Maeliee N/95, 
1 Brotbeu 
zat Trinkbecher aus Aluminium, 
öbeltrod 
7 voreere *—- M/95 für Gemeine, M/88 für Unteroffiziere, 
1 1 Fato 5 * mit Zubehör aus Aluminium, 
1 Ne# eutel, 
1 Salzbeutel, 
2 Kaffecbüchsen, 
r, 
2 Gewehrriemen, 
1 Münbdungsdedel, 
1 Schloßschlüssel, 
1 Schraubenzieher,. 
1 Seitengewehr, 
10 Ererkirpatronen in 2 Rahmen, 
- ach 
1 Schießbuch, 
1 Zeltausrüstung, 
den Spielleuten das Signalinstrument nebst # darunter rothe Tuchleisten zum 
zweimaligen Bewickeln der Signalhörner und zwei Kni und zwei Paar Trommelstöcke für 
een Tambour. (Gewehr nebst Zubehör, Fenlduchte, lelé sowie die Patrontaschen kommen 
für Spielleute und Burschen der Haupileute in 
Den Gemeinen (Gesreiten) — mit Ausnahme von dallneen und Osffizierburschen — ist ein 
kleiner Spaten nebst Futteral mitzugeben; von jedem Armeekorps haben 3 Mann Beilpicken mit 
utteral mitzubringen. 
ür jeden nach Ziffer I, 6 und 7 ein ueites Jahr rc. beim Lehr-Infanterie-Bataillon ver- 
bleibenden Unteroffizier und Gemeinen (Gefreiten) sind: 
1 neuer Wa tod, 
1 neue Tuchho 
1 Paar neue Ehuefel, 
- Schnürschuhe —** 
1 Sohlen mit Flecken und 
2 neue Hemden 
erforderlic 
  
  
  
  
. Diese #ch-l ungestüce d dem Leh Ssanterier Bataillon in der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 
mittelst Voipadkt # übersenden. Sendung sind außerdem für jeden Unteroffizier 1 neue 
Sr miüe un 2 Paar neue Lederhanos h e, sowie für jeden Kapitulanten (Gemeinen) 
Säbeltroddeln ddu ließen. 
*) 
Sämmtliche Stücke müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden 
Kommandirten versehen sein. 
  
  
  
*) Im Jahre 1895 sind ferner die Stücke alter Art, welche sich im Besitz der vom gorrs Wteikon 
umzutauschen.
	        
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