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6. Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist auf Erfordern dem
Lehr-Infanterie-Bataillon durch die Regimenter (nicht durch die (Kompagnien) zu übersenden.")
Anfragen der Truppentheile bei dem Lehr-Infanterie-Bataillon über das Borgandensein. und die
Kriegsbrauchbarkeit der Waffen der kommandirten Mannschaften haben nicht stattzufi
. dOsåttltung * die dem Lehr-Infanterie-Bataillon überwiesenen Bekleidungs= rc. t- ertheilt
asselbe nicht.
V. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke.
Die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) nehmen ihre Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke
mit Ausnahme vo
n
affenröckt
u Litewka oveer. 1 Drillichjacke bz. 1 Drillichrock,
2 Kalsbiden,
2 weißleinenen Hosen
1 Drillichhose, "
1 erha,
S
2 aar Sueler mit Flecken,
und
1 Gewehrriemen
Feoin mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum Truppentheil
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rtl Marsch der Kommandirten erfolgt in viertem Daffenroc, vierter Tuchhose und dritter
Halsbinde mit vollständiger Ausrüstung bz. Bewaffnu
20 mitzuführenden, nicht angelegten Sachen wodel soweit angängig, im Tornister unter-
racht.
. Die unter 1 erwähnten Stücke werden regimenterweise in Leinwand verpackt und an demselben
Tage, an welchem die Kommandirten zum Se nfanted Bataillon abgehen, diesem nach der
Auguste Viktoria-Kaserne (Tosistation Wio arl) durch Postpackete zu 10 kg übersandt.
Hierbei ist zur Instandhaltung der Bekleidungsstücke etwas dunkelblaues, blaumelirtes und
graues Tuch, blaue und graue Futterleinwand, Futter= und Unterhosenkaliko, Drillich und Molton
mit zu verpacken.
Weder frühere noch spätere Absendung ist statthaft. Ebenso wenig dürfen Sachen, welche
nach Vorstehendem von dem Manne mitzuführen sind, den durch die Post zu sendenden Stücken
angeschlossen werden.
VI. Marschangelegenheiten.
. Die Kommandirten müssen sich am Tage des Zusammentritts des Bataillons bis spätestens
Uhr Nachmittags in der Auguste Viktoria-Kaserne bei Potsdam melden, können 1 schon
age vorher eintreffen, insofern hierdurch Marschverpflegungskosten erspart werden
Vie Lehr-Infanterie-Bataillon zahlt und liquidirt für die Ossiziere die Fuhr= und Unzugekoten,
sowie für die Unteroffiziere die Umzugskosten für die Hinreise.
. Die Mannschaften werden regimenterweise im Regiments-Stabsquartier gesammelt und
von dort dem Lehr-Infanterie-Bataillon überwiesen.
Bei der Auflösung des Lehr-Infanterie-Bataillons werden die Mannschaften ihren Regimentern
bz. den einzeln sihen#en? Bataillonen ab Station Wildpark zugeführt.
Der hierzu erforderliche Militärfahrschein (e#nlage III Muster A der F. T
Kontrolzettel mit dem Dienststempel versehen — ist bis auf Datum, Zahl der * n* und
hesche rift vollständig auszufertigen und gleichzeitig mit den unter III. 5 be cheichneten Papieren
tcEInfanterie-Bataillon einzu enden. Döser Sendung i t ür den Mailmachungsfallein
eben solcher Militärfahrschein nach Anlage III Muster A der O. beizufligen.
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5 Das Fußmaß der kommandirten Mannschaften ist vom Truppentheil zurückzubehalten.