Kriegsministerium. Berlin den 17. Jannar 1895.
Nr. 12.
Uebungen des Benrlaubtenstandes im Etatsjahre 1895/96.
1. Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes sind in besonderer Beilage die
Bestimmungen für die Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1895/96
— 2. heht beeser Beilage sind bei der Köni aiglichen Hofbuchhandlung ' von E. S. Mittler & Sohn,
– d- S, ochstraße 68—70, auf unmittelbare Bestellung zum Preise von 20 Pf. für das Exemplar
No. *- 55.. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Januar 1895.
Nr. 13.
Seln J. a.m r7—t17t
Abänderung der Anlage 4 zur Militärstraf
1. Uebersicht wird durch nachstehende ersetzt. Die neue Vertheilung tritt mit dem 1. Februar 1895 in Kraft.
A. Uebersicht
für die Ueberweisung verurtheilter Offiziere, Milisheamen, #nossi und Mannschaften an die
Festungs- Gefangenanstalten und F s
— WBenennung der Festungs-
PK. Bezeichnung des Armeekorps, aus welchem die Ueberweisung erfolgt Fr
Untiserzg Mannschaften und untere Militärbeamte des Gardekorps,
.und XVI. Armeelorp
1
Weichselmünde
2 Offiziere, uhr 120, 6m⅝° Mnthhürkendte des Gnkdesord
V., und X. Armeeko Magdeburg
3 2 Kn en und r*2„1½. Militärbeamte des l II lll V
ldVllArmeekotps Glatz
4 Offiziere, eshn und obere Militärbeamte des vVil. VIII.,
XI., XV. und XVI. Armeekorps= Wesel
5 Unteiossiiere Wie und untere Militärbeamte des Vil. vill. 5#5).
X., X., XI., XIV., XV. und XVI. Armeekords Ehrenbreitstein
Erläuterung zu A.
Wenn die Anstalt, in welche nach der Uebersicht die Einstellung erfolgen soll, voll belegt ist, oder
wenn die Anstalt sich am Garnisonorte des Verurtheilten befindet und deshalb die Einstellung in eine andere
Anstalt angemessen Erscheint, oder wenn andere Gründe die letztere Maßnahme nothwendig machen, kann die
Ueberweisung des Verurtheilten an die nächstbelegene, für die betreffende Klasse bestimmte Anstalt im Ein-
vernehmen mit demjenigen Generalkommando stattfinden, in dessen Bezirk diese Anstalt liegt.
2. In der bohleberscht n B treten in der zweiten Spalte hinzu:
beim Gar
die Wiie des miistsch-biru Gcirurgischen Friedrich Wilhelms-Instituts und des Gouvernements
des Invalidenhauses in
beim X. Armeekorps hinter „ der 19. Division“ das „Gericht des Militär-Reit-Instituts“.
Ein Neudruck der Anlage 4 zur Mil schrift wird als Deckblatt herausgegeben werden.
No. 524/12. 94. C. 3. W v. geliendorsi