— 199 —
Die Belanntmachung vom 27. Juni 1895 No. 659/6. 95. B. 2. (Armee-Verordnungs-Blatt
Seite 149) wird hierdurch abgeändert bz. vervollständigt.
In Vertretung.
No. 49/6. 95. B. 2. Pabst v. Ohain.
Kriegsministerium. Berlin den 7. August 1895.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 196.
Wohlthätigkeit.
Die Zinsen einer zu gcgiehungsbeihüllen für bedürftige Töchter verstorbener Deutscher Offiziere bestimmten
Stiftung sollen in dem laufenden Jahre nach Maßgabe der bezüglichen testamentarischen Anordnung von Neuem
vergeben werden. Es können hierbei nur zwei Bewerberinnen zur Berücksichtigung gelangen, welche das
neunte Lebensjahr vollendet, das zehnte aber noch nicht überschritten haben. » .
· Die Veihüfe beträgt bis auf Weiteres jährlich 126 „k. für jede der beiden Empfängerinnen und
wird bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre derselben gewähr
t.
Anträge der Vormünder rc. auf Bewilligung dieser Beihülfen sind unter Beifügung des Tausscheins
der Bewerberinnen, des Todtenscheins ihres Vaters und eines amtlichen Bedürftigkeitsattestes bis zum
1. Oktober d. J. dem Departement einzureichen.
In Vertretung.
No. 903/8. 95. C. 2. v. Eken steen.
Kriegsministerium. Berlin den 13. August 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement. ·
Nr. 197.
Verlegung des Sitzes der Ober-Postdirektion für den Regierungsbezirk Arnsberg.
Am 1. August d. J. ist der Sitz der Kaiserlichen Ober-Postdirektion für den Regierungsbezirk Arnsberg von
Arnsberg nach Dortmund verlegt worden.
In Vertretung.
No. 90/8. 95. A. 3. Welter.
Kriegeministerium. Berlin den 3. August 1895.
Remontirungs-Abtheilung.
Nr. 198.
Ergänzung des §. 81 der Remontirungsordnung.
Seite 57 der Remontirungsordnung, §. 81, Ziffer 1, Zeile 6 von unten, setze hinter „Feldartillerie-Schieß-
schule“ ein Komma und füge an „Jußartillerie-Schießschule“.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 391/7. 95. R. A. Hoffmann-Scholt..